friducha
Hallo Frau Bader, ich plane gemeinsam mit meiner Partnerin und einem Bekannten eine Co-Elternschaft - meine Partnerin möchte das Kind austragen und der bekannte Samenspender die rechtliche Vaterschaft anerkennen. Ist es möglich, dass ich als Co-Mutter durch eine Sorgerechtserklärung der rechtlichen Mutter und des rechtlichen Vaters das geteilte Sorgerecht erhalte (entweder nur gemeinsam mit der rechtlichen Mutter, oder mit beiden rechtlichen Eltern)? Oder ist das Sorgerecht den rechtlichen Eltern vorbehalten? Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße Friducha
Hallo, Sie müssen Ihre Partnerin heiraten u das Kind adoptieren, anders geht es nicht. Der Vater muss dafür auf seine Vaterschaft verzichten - das ist der unsichere Punkt. Liebe Grüße NB
misses-cat
Das ist ziemlich einfach zu beantworten, das ist aktuell nicht möglich für das Kind bist du eine Fremde vorm Gesetz. Das würde sich nur über Adoption ändern das wäre aber der biologische Vater raus und der müsste zustimmen. Wenn ich dir bzw euch einen Tipp geben darf, wenn ihr den Weg gehen wollt dann über offiziellen Spendersamen, es gibt Kliniken in Deutschland die auch lesbische Paare behandeln, ansonsten zb in Dänemark Alles andere gibt nur Ärger zwischen drei Personen und da zwischen wird ein kleines Kind sein
friducha
Danke! Davon war ich bisher auch ausgegangen. Gestern habe ich dann irgendwo gelesen, dass eine Co-Mutter durch eine Sorgerechtserklärung durch die rechtliche Mutter und mit Zustimmung des rechtlichen Vaters doch Sorgerechte erwerben kann (nicht die rechtliche Elternschaft, das geht nur durch Stiefkindadoption). Die rechtliche Elternschaft des Vaters bliebe davon unangetastet. Er hätte also weiterhin ein Umgangsrecht und Unterhaltspflicht. Da ich davon aber bisher noch nie etwas gehört hatte und auch keine offiziellen Informationen dazu finde, wollte ich nachfragen, ob das stimmt oder Quatsch ist.
User-1750749248
Der Vater soll dann Unterhalt bezahlen?? Aber es soll doch euer Kind sein. Ich würde auch eher eine anonyme Samenspende vorziehen. Auch aus Sicht des Vaters.
friducha
Mir geht es tatsächlich um die rechtliche Stellung der jeweils Beteiligten. Vor dem Gesetz haben beide rechtliche Eltern Umgangsrecht und Unterhaltspflicht. Wie wir und andere Eltern im Co-Parenting-Modell das in der Praxis dann handhaben ist eine andere Sache. Meine Frage bezieht sich auf das Sorgerecht, das bei einer unverheirateten Mutter erst mal nur bei ihr liegt. Durch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit dem leiblichen Vater könnte er das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Die Frage ist, ob auch die Co-Mutter ein Sorgerecht durch Sorgerechtserklärung erlangen kann, ohne rechtliche Mutter zu sein (also ohne Stiefkindadoption) - oder ob beides rechtlich zwingend miteinander verknüpft ist.
misses-cat
Es gibt das sogenannte kleine Sorgerecht, das ist aber nix offizielles Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen 15 Jahre alten Sohn, schon immer Mein Ex hat die Vaterschaft an erkannt. So mein Mann und ich sind verheiratet, der Gesetzgeber geht davon aus das Ehepartner immer eine Meinung haben, somit darf mein Mann zb eine Entscheidung für die Schule schreiben wenn ich Frühschicht habe Aber würde mir was passieren hätte mein Mann offiziell gar nichts Ich bleibe dabei das so wie ihr es vorhabt bringt nur Ärger. Wenn ihr ein Kind wollt geht den offiziellen Weg über die Samenbank
misses-cat
Und wegen Sorgerecht, wenn der Vater das Kind anerkennt kann er auch ohne den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen, das ist aktuell meistens problemlos möglich
misses-cat
Und zu deiner Frage es ist rechtlich miteinander verbunden, jedenfalls aktuell was in Zukunft ist kann dir keiner sagen
3wildehühner
Zur rechtlichen Seite kann ich leider nichts beitragen, möchte euch aber in eurem geplanten Weg stärken! Für ein Kind ist es für seine Identitätsbildung und seine psychische Entwicklung immer besser, den leiblichen Elternteil zu kennen. Nicht umsonst werden in den letzten Jahren immer häufiger offene Adoptionen vollzogen. Kinder möchten normalerweise ihre Wurzeln kennen! Lasst euch vor Ort von einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt beraten, damit ihr eure Elternschaft so gestalten könnt, wie ihr es euch vorstellt und es für das Kindeswohl das Beste ist! Alles Gute!
friducha
Danke, ich habe auch noch mal nach recherchiert und es schien einfach eine falsche Info zu sein: das Sorgerecht ist demnach an die rechtliche Elternschaft geknüpft, so wie ich es bisher auch angenommen hatte. Ich hatte kurz Hoffnung, dass es da doch einen anderen Weg gibt, aber das ist wohl nicht der Fall. Danke euch für eure Antworten und Hinweise
friducha
Danke für die Bestärkung, @3wildehühner! In unserem Fall ist geplant, dass alle drei Personen Verantwortung für das Kind übernehmen, Sorge tragen und das Kind auch betreuen (die Hauptsorge und Hauptbetreuungszeit läge aber bei uns, den beiden Müttern). Daher stellt sich die Frage, wie wir das rechtlich regeln. Für alltägliche Fragen der Sorge lassen sich z.B. auch Vollmachten ausstellen, außerdem kann eine Elternschaftsvereinbarung geschlossen werden, die aber rechtlich nicht bindend ist. Natürlich kommt es stark auf Vertrauen und klare Absprachen an. Aber für den Fall, dass man sich irgendwann nicht mehr einig ist, sich die Lebensumstände ändern, oder eben so schlimme Dinge eintreten wie ein Todesfall oder schwere Krankheit, sind dann die harten rechtlichen Tatsachen schon relevant. Daher habe ich etwas Sorge bei der Vorstellung, dass der Vater das Sorgerecht erlangt und nicht ich, obwohl das Kind primär von meiner Partnerin und mir betreut wird. Er wiederum hat Sorge, dass er außen vor bleiben könnte, wenn er keine rechtliche Beziehung zum Kind hat. Vielleicht zum Abschluss noch eine andere rechtliche Frage, da die Eingangsfrage schon geklärt ist: Hat der leibliche Vater nach einer Stiefkindadoption durch die Co-Mutter weiterhin ein Umgangsrecht, auf das er sich berufen kann? Ich habe gelesen, dass die rechtliche Stellung von leiblichen Vätern was den Umgang angeht gestärkt wurde - und dass es in der Rechtsprechung auch bereits auf das Szenario einer Co-Parenting-Konstellation mit Stiefkindadoption übertragen wurde. Vielleicht könnte das ein Weg sein, durch den er sich etwas sicherer fühlen würde, ohne die rechtliche Vaterschaft und das Sorgerecht zu erlangen.
misses-cat
Nein auch das geht nicht, dann ist er vor Gesetz ein fremder fürs Kind ohne Rechte Ganz ehrlich, so idealistisch es sein mag wie 3 wilde Hühner es beschrieben hat, so ist nicht die Regel Es hört sich so an als ob euer bekannter einen Kinderwunsch hat, spätestens wenn das Kind da ist wird er sich mehr einbringen wollen. Du bist unsicher weil du in der Konstellation die schwächste Position hast Ich würde ernsthaft nochmal über die Samenbank nachdenken, auch da haben Kinder mittlerweile das Recht zu erfahren wer ihr biologischer Vater ist und was wichtig ist es sind klare Fakten du kannst das Kind adoptieren und gut
3wildehühner
Es ist aber ein Unterschied, lediglich "zu erfahren", wer der leibliche Vater ist, oder ihn als aktiven Elternteil zu erleben. Nur, weil es bequemer erscheint, dem Vater keine Rolle im Leben des Kindes einzuräumen, soll das Kind nicht die Chance haben, mit Vater aufzuwachsen?
misses-cat
Das stimmt, aber ich finde man kann sehr deutlich lesen das die AP ( und ich gehe davon aus ihre Partnerin sieht das ähnlich) einen Samenspender möchte, der gerne mal zu Besuch kommen kann aber bitte keine tragende Rolle in der Erziehung des Kindes oder in der Familie spielen. Den Unterhalt nimmt man trotzdem gerne. So der Vater wieder rum möchte das Kind anerkennen mit allen Pflichten, also Vater sein. Sorry das kann so nicht funktionieren. Entweder sollte man die anonyme Samenspende in Betracht ziehen ( bitte über eine offizielle Samenbank damit das Kind seinen biologischen Vater kennenzulernen kann) oder alle drei sollten noch mal sehr in sich gehen und überlegen was das für eine Verantwortung ist.
friducha
Hey, bitte nicht so viel reininterpretieren - ich habe nirgendwo geschrieben, dass wir Unterhalt beziehen wollen und auch nicht, dass wir nicht wollen, dass er Verantwortung übernimmt. Wie ich eingangs schrieb, geht es bei uns um eine Co- bzw. Mehrelternschaft, nicht um eine einfache Samenspende. Leider sieht es das deutsche Recht aber bisher nicht vor, dass mehr als zwei Personen für ein Kind Sorge tragen, daher stellen sich diese rechtlichen Fragen und man steht vor der Entscheidung, welche zwei von den dreien die rechtlichen Eltern werden. Trotzdem danke für eure Hinweise und Ratschläge!
misses-cat
Du ich glaube sogar das dass nicht böse von einen von euch dreien ist , ich höre da extrem viel Unsicherheit Ihr müsst zu dritt 18 Jahre euer Leben unter einem Hut bekommen daran scheitern schon viele hetero Paare und die sind in der Regel nur zu zweit. Ein Beispiel zum Beispiel, seit ihr absolut sicher das ihr drei 18 Jahre alle an dem Ort bleibt wo ihr jetzt wohnt? Ich kenne eure Berufe nicht aber was ist wenn du oder deine Partnerin das Traum Job Angebot bekommt 250 km weit weg? Macht der Vater das mit? Ist der Vater hetero? Was ist wenn euer Kind in der Pubertät in einer hetero Familie leben will weil alles was nicht Standard ist ja peinlich ist, wie geht ihr damit um? Habt ihr drei darüber nachgedacht gedacht?Buch kenne sie persönlich sie haben aber auch wie ihr , ein Kind bzw jetzt zwei Kinder durch Spendersamen und genau wegen solchen Sachen die ich aufzähle haben sie sich gegen eine co Elternschaft entschieden Zu dem deine Unsicherheit das du keine offiziellen Rechte an dem Kind hast , aktuell ist die Gesetzeslage da ziemlich mies und seien wir ehrlich sie wird im Februar nicht besser und nein das finde ich ziemlich kacke. Deshalb geht in euch und überlegt gut ob ihr drei euch da wirklich einig seit, steigt da einer von euch dreien in zb drei Jahren aus und will dann was anderes kann es ziemlich unschön werden Kennt ihr das Pastoren paar von Andersamen??? Die haben sich genau aus den Gründen gegen eine co Elternschaft entschieden
friducha
Ja, über all diese Fragen machen wir uns natürlich Gedanken und sprechen darüber, auch über unsere Unsicherheiten. Und sind uns darüber bewusst, dass sich unsere Einstellungen zu diesen Fragen oder unsere Lebensumstände in den nächsten Jahren auch noch mal ändern können. Ob wir uns am Ende einig werden und für eine gemeinsame Co-Elternschaft entscheiden, wird sich zeigen - bis jetzt haben wir noch nichts entschieden. Danke auch an Frau Bader für die Beantwortung der Eingangsfrage!
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