Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt ab 18, Mutter unter Selbstbehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesunterhalt ab 18, Mutter unter Selbstbehalt

siddhartha smiles

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bezahlen muss weil ich noch unter dem Selbstbehalt bin (Erwerbsminderungsrente). Der Kindsvater hat bei Kindsbesuch geschimpft, er wird sich einen Anwalt nehmen und wird mich "vorführen", ich hätte bestimmt groß geerbt usw.. Jetzt habe ich ehrlich gesagt ein bischen Angst, denn vor einem Jahr ist meine Mutter verstorben und sie hat uns etwas an Geld vererbt. Er weiß das aber nicht. Nicht allzuviel Geld aber für mich bedeutet es dass ich mir keine Sorgen mehr machen muss wenn morgen ein Gerät kaputt geht, oder das Auto oder wenn ich Möbel brauche wenn ich umziehe, aktuell habe ich nichts eigenes an Möbeln. Da ich krank bin war ich froh wegen dem Geld weil ich für die Krankheit einiges brauche und weil ich dachte wenn ich mal in ein Heim muss usw. Ich habe bisher kaum noch was von dem Geld angerührt weil ich es zusammenhalten will für Notzeiten. Wir haben bisher immer nur vom nötigsten gelebt, es war für mich und mein Kind nicht schön..... Er hat am Anfang dem Kind einen fiktiven Unterhalt bezahlt, er sagte wenn ich zum Jugendamt gehe dann erzählt er überall persönliche Sachen über mich und meine Krankheit. Erst als ich Wohngeld beantragte musste er Auskunft geben über sein Gehalt und erstmalig ging der Unterhalt übers Jugendamt, das war vor 2 Jahren. Nun habe ich Angst dass ein Anwalt wissen will was ich an Vermögen habe. Meine Rente ist unter dem Selbstbehat. Wahrscheinlich muss ich aber auch fürs Jugendamt ein Formular ausfüllen über mein Einkommen. Muss ich da auch Vermögenswerte angeben? Das Leben hat es mit mir noch nie gut gemeint und ich war erleichtert wg. dem Geld aber nun habe ich Angst dass es nun als Unterhalt für das Kind herangezogen wird. Vielleicht können Sie mir eine Auskunft darüber geben. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr erbe spielt nur dann eine Rolle, wenn Sie daraus monatlicheEinkünfte  erzielen, wie zum Beispiel Zinsen. Liebe Grüße NB 


Sue_Ellen

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kuck mal hier: Muss man Unterhalt aus Vermögen bezahlen? (kopieren, einfügen, anklicken) das sollte dich beruhigen. soll er doch einen anwalt bemühen, kostet nur geld. alles gute!  


misses-cat

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Also mein Ex muss für  unseren jüngsten Sohn der noch nicht 18 ist Unterhalt  zahlen und er hat vermögen , ein Haus  was sein Vater ihm geschenkt hat das ist wohl, laut Aussage der Kinder 700000 wert was hier in die Gegend auch passen würde , das Haus ist vermietet und nur die Einnahmen Steigern etwas den Unterhalt nicht aber das Haus, was selbstverständlich schuldenfrei ist. Somit müsstest du schon sehr viel Vermögen  haben das der Unterhalt aus den Zinseinnahmen höher eingestuft wird


Ani123

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Wenn das Jugendamt Auskunft haben möchte geben sie diese ehrlich an. Wenn ein Anwalt des Kindsvaters das fordert würde ich an das Jugendamt verweisen. Dann soll er sich dort die nötigen Informationen einholen, was u. a. wegen Datenschutz schwierig wird.  Zwischen er sagt, dass er einen Anwalt einschaltet und macht es sind zwei Sachen. Vielleicht möchte er sie damit einschüchtern?  Woher er es vielleicht mit dem Erbe weiß? Mein Gedanke ist das Kind, was ihm das erzählt hat. Dass ihr Kind mit 18 Jahren neu berechnen lässt ist richtig und wichtig. Denn sonst bekäme er keines mehr und das Kind hat Anspruch darauf und braucht es. Selbst wenn in Ausbildung wäre oder einen Minijob hat hätte es Anspruch darauf, weil damit vermutlich nicht alle Kosten zu decken sind. Da das Kind 18 ist müssen beide Elternteile Unterhalt zahlen. Daher wird geprüft werden, ob sie einen Teil dazu beitragen können.


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