Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir haben derzeit den konkreten Fall, dass mein Partner und ich überlegen zu heiraten. Die Konstellation ist wie folgt: - ich bin geschieden, habe einen 2jährigen Sohn aus 1. Ehe, habe Netto ca. 700,00 EUR mehr zur Verfügung als mein Partner und erhalte Unterhaltsvorschuss, da mein Ex-Mann finanziell nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. -Mein Partner und ich haben noch getrennte Wohnungen. - mein Partner ist geschieden, aus der Ehe geht ein Kind hervor (14 Jahre alt) und aus einer danach folgenden Partnerschaft ein Kind (5 Jahre alt). Er verdient derzeit 1.250 EUR netto - bereinigtes Einkommen liegt bei ca. 1.100 EUR (Kosten für den Arbeitsweg, Miete, etc.) und zahlt somit einen geringen Beitrag an beide Kinder an Unterhalt als in der Düsseldorfer Tabelle veranschlagt . Nun überlegen wir, dass wir zusammenziehen und heiraten möchten. Wir wissen, dass dann der Unterhaltsvorschuss für mein Kind (lediglich nach der Hochzeit oder schon bei Zusammenziehen?) wegfallen würde. Wir möchten aber natürlich gerne wissen, wie verhält es sich weiter, wenn wir heiraten / zusammenziehen würden? Würde mein Gehalt, was wie gesagt deutlich höher angesiedelt ist als seins, mit in die Unterhaltsberechnung einfließen bzw. würde sich sein Selbstbehalt durch die neue Situation (gemeinsame Wohnung und später Ehe) verändern? Da ich noch Schulden aus der ehemaligen Ehe abzutragen habe - wie gesagt, mein Ex-Mann ist finanziell nicht gut aufgestellt und somit zahle ich ehemalige gemeinsame Schulden - würde dieses mit einberechnet werden? Wie Sie verstehen werden, möchten wir beide eine gemeinsame Zukunft planen, es wäre aber schade, wenn sich für beide jeweilig finanzielle Nachteile ergeben würden. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Viele Grüße Simone2506
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Dein Gehalt spielt keine Rolle. Allerdings darf er nicht die LSK 5 nehmen,weil das sein Einkommen noch mehr verringern würde. Und ja, sein Selbstbehalt sinkt auf um die 900€, aber er hat ja auch weniger Kosten wenn ihr einen Haushalt teilt. Kommt also seinen Kindern zugute was er einspart. Bei den Lohnsteuerklassen wäre es zu überlegen, ob Du bei der 3 soviel mehr hast dass ihr vollen Unterhalt zahlen könntet und noch etwas mehr habt als jetzt zusammen. Bei uns ging mein Mann in die 3 und die Ex bekam fast alles davon ( Betreuungsunterhalt ) muss man also aufpassen. Der Vorschuss bei Dir fällt erst ab Hochzeit weg. War bei uns auch so. Was Du aber verdienst interessiert keinen, das darf auch keiner fragen.
CKEL0410
Oh da hat aber jemand faksch gerechnet, beim unterhalt für die ex darf nur von der lsk 1 ausgegangen werde. Das das Einkommen aus lsk 3 der neuen ehe zugute gehen soll. So hat uns das ein anwalt gesagt. Beim ku ist das natürlich anders!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein Mann ist gegenüber 3 Kindern aus vorherigen Beziehungen unterhaltspflichtig. Wir haben geheiraten und ein gemeinsames Kind bekommen. Ich bin momentan Hausfrau. Wieviel ist nun sein Selbstbehalt laut der neuen Düsseldorfer Tabelle 2013? Werde ich nun nach der Hochzeit berücksichtigt? Liebe Grüße
Der ex meiner Schwägerin hat geheiratet und unsere Frage ist wie hoch sein Selbstbehalt ist für die Unterhaltszahlungen an seinen sohn
Hallo, habe zu Zeit etwas sorgen denn der KV meint er müsse unserem Sohn weniger Unterhalt zahlen, damit er auch mal sparen kann, in den Urlaub fliegen kann etc. (seine Worte) Unser Sohn lebt bei mir. Ich bin noch in der elternzeit im 3. Jahr. Grundsätzlich sollte ich ab 1.2.22 arbeiten allerdings ist es betriebsbedingt nicht möglich. Die Option ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit 15 Jahren selbständig und leiste Kindesunterhalt (Mindestsatz) an meinen Ex Mann, wo unsere Tochter aktuell lebt. Jetzt ist aktuell mein Auftraggeber weggefallen und ich musste Schulden zur Überbrückung meines eigenen Lebensunterhaltes und den meiner anderen Tochter (4 Jahre) aufnehmen sowie um meine ...
Guten Tag, mein Ehemann und ich wollen und räumlich trennen. Haben 2 gemeinsame Kinder die in meinem Haushalt leben werden. Also ihr Lebensmittelpunkt wäre bei mir im Haushalt. Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt von meinen Mann für meine Kinder? Man liest immer nur von getrennt lebenden Personen aber nie ob sie auch noch verheiratet sein dür ...
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich habe zwei kurze Fragen: Ehepaar trennt sich, Kinder bleiben bei der Mutter. Darf der Vater sich eine "teure" Wohnung nehmen, und so weniger Kindesunterhalt zahlen? Was wird vom Nettolohn alles abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird? Ganz lieben Dank für Ihre Arbeit und viele Gr ...
Guten Tag, wirkt sich das Einkommen und Vermögen der KM und der Vermögen der Kinder auf den Kindesunterhalt aus, den der KV zahlen muß? Um eine Beistandschaft einzurichten, wird vom Jugendamt nach Einkommen und Vermögen von KM und Kindern gefragt. Warum ist das relevant? Können daraus Kürzungen bei der Einstufung entstehen? Herzlichen Da ...
Sehr geerhrte Frau Bader, mein Lebenspartner hat zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster (geschiedenen Ehe) die bei der Mutter leben. 1 Kind ist 10 Jahre alt 1 Kind ist 13 Jahre alt Er arbeitet Vollzeit mit 39 Stunden / Woche als Hausmeister im öffentlichen Dienst und verdient 2.200 € netto. Eigentlich fällt er in die Gruppe 2 wo l ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...
Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger