Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ob ein Praktikum machen darft, wenn eine Mutter eine Mutter ein Arbeitsverbot hat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ob ein Praktikum machen darft, wenn eine Mutter eine Mutter ein Arbeitsverbot hat

Felixamkd

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Sehr geehrte Frau Bader,    Ich möchte Ihnen kurz meinen Fall erläutern. Ich komme aus dem Ausland, habe in einem Altenheim gearbeitet, als Pflegehelferin und im Vorfeld Unterlagen zur Anerkennung eines Diploms als Sozialarbeiterin verschickt. Da ich schwanger bin, erhielt ich ein Arbeitsverbot und erhielt gleichzeitig die Antwort, dass ich ein 3-monatiges Praktikum für Sozialarbeiterin machen sollte. Praktisch könnte ich das Praktikum machen, da ich am Anfang meiner Schwangerschaft stehe.  Aber ich weiß nicht, ob es erlaubt ist, das Praktikum zu machen, während ich ein Arbeitsverbot habe.    Ich weiß auch nicht, ob ich ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum finden werde.  Wenn es nicht bezahlt wird, mache ich mir Sorgen um die Krankenversicherung.    Ich muss sagen, dass ich noch nicht verheiratet bin und nicht in mein Heimatland reisen kann, um das erforderliche Dokument zu erhalten, damit ich heiraten kann. Gibt es eine Möglichkeit, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn ich ein unbezahltes Praktikum absolvieren muss?   Und schließlich, wenn ich das Praktikum nicht absolvieren darf, kann ich es zurückzahlen und für welchen Zeitraum.    Danke für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zum einen sind Sie krankenversichert über Ihre normale Tätigkeit. Zum anderen müssen Sie klären, was für ein Beschäftigungsverbot Sie haben. Wenn es vom Arbeitgeber ist, dann kann man schauen, dass Sie woanders arbeiten dürfen. Im Zweifel würde ich mir ein Attest vom Frauenarzt holen.  Liebe Grüße NB 


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