Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor ein Paar Tage gefragt wegen Arbeitsverbot - wie kann ich erfahren, dass ich mich in einem befinde. Was kann ich tun, wenn der AG mit mir einfach nicht kommuniziert? Sie anworten keine Emails, sie nehmen die Telefone nicht und in Firma befindet sich niemand. Ich weiss, dass sie verpflichtet sind mich über meinen Arbeitsverbot informieren, aber wenn ich gar keine Antworts kriege....was jetzt? Gibt es noch welche Möglichkeit? Wie kann ich sie zwingen, dass sie mir eine klare Antwort auf normale Frage - ob bin ich tätig oder in Beschäftigungsverbot - geben?! Das die Firma total unseriös ist, weiss ich schon eine Weile :( Danke!

von EvaVD am 30.09.2022, 11:32



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Hallo, wichtig ist, dass Sie Ihre Arbeitskraft nachweislich angeboten haben. Wenn das nicht geschehen ist, würde ich es per Einschreiben Einwurf tun. Ansonsten hilft bei Fragen das Gewerbeaufsichtsamt (die können uU auch Kontakt zum AG aufnehmen). Unseriös ist gut. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2022



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Hallo, wende Dich heute noch an das Gewerbeaufsichtsamt. Viele Grüße

von Mamamaike am 30.09.2022, 12:05



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Was heißt das genau: Du möchtest eines und hast deswegen nachgefragt? oder Dein Arzt hat eines ausgesprochen, du hast es dem Arbeitgeber mitgeteilt und der antwortet nicht?

von cube am 30.09.2022, 13:57



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Ich habe es in meiner vorheriger Frage erzählt (hier, vor ein Paar Tage). In kurz: mein Arbeitgeber hat keine Arbeit für mich mehr, ich bin desswegen zu Hause. Aber ich finde es merkwürdig, weil mir wurde von ihm kein Arbeitsverbot ausgestellt. Er hat ganz aufgehört mit mir zu kommunzieren. Ich sollte alle meine Geräte usw. zurück bringen, aber jetzt bin ich schon 2 Wochen zu Hause und weiss nicht, was ist los.

von EvaVD am 30.09.2022, 14:55



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Ich gehe davon aus, du hast den AG bereits per Einschreiben angeschrieben?

von Pamo am 30.09.2022, 14:57



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Einschreiben - wozu soll das gut sein? Wenn gibt es kein Zwang, dass er mich antwortet?

von EvaVD am 30.09.2022, 15:20



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Damit du nachweisen kannst, dass du deine Arbeitskraft angeboten hast. Und nicht konkludent einer Vertragsaufhebung zugestimmt hast, indem du die Arbeitsmaterialien abgegeben und dich nicht mehr (nachweisbar) gemeldet hast.

von Pamo am 30.09.2022, 15:34



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

So ganz schlau bin ich schon aus deiner letzten Frage nicht geworden.....kann es sein, dass du überhaupt keinen richtigen Arbeitsvertrag hast , sondern immer nur bei Bedarf auf Abruf gearbeitet hast? Vielleicht stellt sich der AG das so vor, nicht mehr anfordern= nicht mehr beschäftigt. Was steht in deinem Vertrag bezüglich Arbeitszeiten, Gehalt, Einsatzgebiet etc???

von KielSprotte am 30.09.2022, 15:55



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Ich habe normal Arbeitsvertrag, 20St./Woche, Arbeitstelle wurde nicht spezifiziert. Schon vorher sollte ich zu Hause bleiben, wenn kein Termin gab 🤷 und trotzdem wurde ich immer normal bezahlt

von EvaVD am 30.09.2022, 16:06



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Bin ich verpflichtet meine Arbeitskraft anbieten? Ich habe das schon explizit vorher gemacht (sie haben mich gefragt, was für Arbeit bin ich noch bereit zu machen und ich habe beantwortet, das natürlich alles, was ich machen darf) - und auf den Email wurde mir auch beantwortet (mit die bitte um Materialabgabe). Mein Vertrag wurde aber nicht beendet, das geht so einfach in Schwangerschaft doch gar nicht

von EvaVD am 30.09.2022, 16:11



Antwort auf: Arbeitsverbot von Arbeitgeber - keine Antwort

Ich denke, diese Korrespondenz ist völlig ausreichend. Da hast du alles richtig gemacht.

von Pamo am 30.09.2022, 16:17



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