KAJA83
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage, die mir die Elterngeldstelle leider nicht beantworten konnte. Zurzeit stehe ich in einem Arbeitsverhältnis (100%) und möchte noch einmal Elternzeit nehmen (Geburt Sohn Nov 2019). Ich möchte während der Elternzeit, in der ich kein Elterngeld mehr beziehen werde, ein Pflichtpraktikum für mein Studium absolvieren. Dieses Praktikum umfasst in Teilzeit 30 und in Vollzeit 40 Stunden in der Woche. Für das Praktikum erhält man in der Regel eine Aufwandsentschädigung von ca. 400€/Monat. Unterliegt man dadurch der Grenze von maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche, die man in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten darf, oder zählt dieses Praktikum als Teil des Studiums und könnte auch in Vollzeit absolviert werden? Könnte ich bei meinem Arbeitgeber auch weiterhin in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten (15h/Woche) und das Praktikum in Teilzeit parallel absolvieren? Wie viele Stunden dürfte ich dann pro Woche maximal arbeiten? 30 Stunden wegen der Elternzeit? Oder zählt das Praktikum nicht mit und ich könnte z.b. das Praktikum im 50% Teilzeit mit 20 Stunden und 15 Stunden am Arbeitsplatz kombinieren? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Kaja
Hallo, Pflicht-Praktikas im Rahmen eines Studiums oder eine Ausbildung zählen nach den Richtlinien des BEEG nicht zu den relevanten Tätigkeiten. Liebe Grüße NB
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