Bemi91
Hallo, Kind lebt seit der Trennung nun 3 Jahre bei mir, geklärt ohne Gericht. Er möchte nun das Wechselmodell leben wird mit manipulieren versucht. Da ich nicht weiß wie er tickt, könnte ich mir auch vorstellen das er das Kind einfach einbehält. Sollte er das Kind einbehalten, bleibt es dann wirklich bis zum Gerichtstermin bei ihm ? Oder muss er das Kindn wieder zurück bringen? Man hört immer wieder wenn man geteiltes Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht hat, kann er es einbehalten bis zum Gerichtstermin.
Hallo, 1. Wenn er das Kind einbehält gehen Sie SOFORT zu einem Anwalt, der macht einen Antrag auf Herausgabe in einem Eilverfahren. Nur wenn Sie länger warten schafft er neue Tatsachen. 2. Ob er das Wechselmodell durchbekommt kann ich aus der ferne nicht sagen. Das hängt vom Alter, dem Verhältnis der beiden, den Wünschen des Kindes und dem Verhältnis der Eltern ab. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Jobcenter macht Druck
- Regelung Umgangsrecht
- Schulunfall - Brille beschädigt - wer zahlt?
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeld
- Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende Elternzeit von Kind 1
- Wie formuliert man Widerspruch fürs Amtsgericht.. dringend
- Namensänderung
- Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot