Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Zählt ein Stundenwechsel als Unterbrechung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit - Zählt ein Stundenwechsel als Unterbrechung?

Girlsmum2425

Guten Tag Frau Bader,  wir planen gerade wie wir die Elternzeit aufteilen. Mein Partner hat bislang nur mündlich bei seinem AG mitgeteilt, was er sich vorstellt. Nun wurde ihm gesagt, dass es wahrscheinlich aufgrund der Unterbrechungen und Arbeitszeitänderungen nicht zulässig sei. Es ist ein sehr großes Unternehmen und er ist dort auch schon viele Jahre beschäftigt. Geplant war, dass er im Lebensmonat 1 ganz zu Hause bleibt und im Anschluss LM 2 bis LM 6 Teilzeit in Elternzeit nimmt (32h/Woche). In LM 7-12 wollte er die Elternzeit unterbrechen und voll arbeiten, in LM 13 wieder komplett zu Hause bleiben und ab LM 14 wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten (32h/Woche). Gilt der Wechsel von 0h/Woche auf 32h/Woche auch als Unterbrechung der Elternzeit oder wird es als ein Block gewertet? Wir waren davon ausgegangen, dass der erste Block LM 1-6 und der zweite Block LM 13-24 ist und die Elternzeit ja in 3 Blöcke geteilt werden kann, so dass er später nochmal EZ nehmen kann. Die Aussage des AG verwirrt uns jetzt sehr.  Vielen Dank für Ihre Hilfe!    


Hallo, er kann ja bis zu 32 Std/ Wo TZ in EZ arbeiten, das unterbricht also die EZ nicht. Frage ist, ob der AG dies genehmigen muss. Eine Ablehnung ist möglich, wenn der AG Ihre Pläne aus wichtigen betrieblichen Gründen nicht umsetzen kann. Liebe Grüße NB


MamavonMia123

Nein, das ist kein erneuter Elternzeitabschnitt. So habe zumindest ich die Gesetzeslage verstanden und mein Arbeitgeber zum Glück auch.  Dein Mann nimmt 2 Abschnitte Elternzeit. Innerhalb der Elternzeit kann er in einzelnen Monaten arbeiten oder auch nicht. Die jeweilige Stundenanzahl muss er mit dem AG besprechen und gesondert im Vertrag zur Teilzeit begrenzt auf die Elternzeit regeln. Dies berührt die genommene Elternzeit nicht, solange 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Ich selbst habe etliche Male die Stundenanzahl dem Bedarf angepasst. Sogar die bündige Verlängerung der Elternzeit (wenn kein Tag Pause dazwischen liegt) gilt immernoch als ein Abschnitt. Letzteres wurde hier im Forum auch schon mal besprochen. Und auch ich habe es so erlebt.


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