Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz

Pureheart

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Sehr geehrte Frau Bader, gibt es ein Gesetz oder eine aktuelle Rechtsprechung, daß durch die Unterbrechung der Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes, die Rest-Elternzeit nicht verfällt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden kann? Wie lautet dann die korrekte Formulierung gegenüber dem AG? Mit freundlichen Grüßen, Pureheart


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nach Geburt des ersten Kindes (ich gehe von vor 08/15 Kind 1 aus) kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. nehmen, wenn der Ag zustimmt. Liebe Grüße NB


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