Pureheart
Sehr geehrte Frau Bader, gibt es ein Gesetz oder eine aktuelle Rechtsprechung, daß durch die Unterbrechung der Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes, die Rest-Elternzeit nicht verfällt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden kann? Wie lautet dann die korrekte Formulierung gegenüber dem AG? Mit freundlichen Grüßen, Pureheart
Hallo, je nach Geburt des ersten Kindes (ich gehe von vor 08/15 Kind 1 aus) kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. nehmen, wenn der Ag zustimmt. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, mein AG berechnet mir die Restelternzeit für mein 2. Kind meiner Meinung nach falsch, kann mir aber am Telefon nicht mitteilen, wie es zu den Differenzen in unseren Berechnungen kommt. Jetzt ist ein Gespräch angesetzt und ich möchte gut vorbereitet sein. Deswegen meine Frage: Kind 2 ist geboren am 9.11.12 3 Jahre EZ war ...
Guten Abend Frau Bader, ich habe nach der Geburt meiner Tochter 2 Jahre Elternzeit beantragt, nun auch noch das dritte Jahr, welches entsprechend bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber (Land BW) schreibt nun im letzten Absatz im Schreiben: sollte ich im dritten Jahr Elternzeit schanger werden, so soll ich nach der Entbindung die Geburtstbescheinigun ...
Guten Abend Frau Bader, zu meiner Frage vom 11.11. http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=135809 ja, ich bin Beamtin. Pureheart
Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit und bin mit dem 2. Kind schwanger. Mein Urlaubsanspruch in der Teilzeit (4 Tage Woche) beträgt 24 Tage/Jahr (2 pro Monat). Ich habe bereits meinen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich die Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz Kind 2 beendigen möchte. Demnach gilt ab dem Tag des ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
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