Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz

Pureheart

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Guten Abend Frau Bader, ich habe nach der Geburt meiner Tochter 2 Jahre Elternzeit beantragt, nun auch noch das dritte Jahr, welches entsprechend bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber (Land BW) schreibt nun im letzten Absatz im Schreiben: sollte ich im dritten Jahr Elternzeit schanger werden, so soll ich nach der Entbindung die Geburtstbescheinigung übersenden, damit geprüft werden kann, ob ich Mutterschutzgeld erhalte. Nach meinem bisherigen Verständnis erhält doch jede Frau Mutterschutzgeld nach der Entbindung?! Außerdem war ich der Meinung, dass man die Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes vor der Entbindung unterbricht, um dann jene 6 Wochen ebenfalls volles Gehalt zu bekommen? Liege ich da so falsch? Oder ist das ein Versuch des Arbeitgebers, sich 6 Wochen Mutterschutzgeld zu sparen? Oder gab es eine Gesetzesänderung? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, Purehart


Mitglied inaktiv

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Nein, nicht jede Frau bekommt Mutterschaftsgeld. das betrifft nur Arbeitnehmerinnen welche selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Minijobberinnen und Co können lediglich eine Einmalzahlung in höhe von ca. 210 € für den vorgeburtlichen Mutterschutz beantragen. Für die zeit nach der Geburt bekommen die ab Geburt schon Elterngeld, und nicht erst nach dem Mutterschutz. Und ja, der Hinweiß Deines AG ist völlig legetim. Um das volle Mutterschaftsgeld beim 2ten Kind zu bekommen das du auch beim ersten bekommen hast, musst Du die laufende Elternzeit unterbrechen. Ansonsten bekommst Du unter Umständen nur den Anteil der Krankenkasse. das betrifft Mutterschaftszeiten VOR und NACH der Geburt. was so nicht stimmt ist das man erst nach der Geburt sich melden sollte, weil rückwirkend bekommt man kein Mutterschaftsgeld, da würde ich evtl noch einmal nachfragen. Oder die haben den Hinweiß so gelassen, weil der vorgeburtliche Zeitraum ja immer freiwillig ist, Frau muss da keinen Mutterschutz nutzen.


Pureheart

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Hallo Danyshope, vielen Dank für die Antwort. Wo steht das, daß nur jene Frauen Mutterschutzgeld bekommen, die in der gesetzlichen KV sind? Ich habe volles Gehalt vor und nach der Geburt während des Mutterschutzes bekommen. An meinem Arbeitsverhältnis hat sich nichts geändert. Genau das ist ja der Knackpunkt: ich kann doch während der Elternzeit für den Mutterschutz die Elternzeit unterbrechen - und bekomme dann volles Gehalt. Oder liege ich da so falsch. Und dann ist eben die Frage: wenn ich hinterher Mutterschutzgeld bekomme - warum sollte ich bei Unterbrechung nicht vorher auch Mutterschutzgeld bekommen? Liebe Grüße Pureheart


Mitglied inaktiv

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