Guten Tag Frau Bader,
meine Vorgesetzten wollen meine Stundenzahl in meinem jetzigen Vertrag reduzieren.
Von 120 auf 100 Stunden.
Coronabedingt und die dadurch entstandene wirtschaftliche Krise sicherlich ein Schritt, um die Firma über Wasser zu halten. Allerdings soll nicht bei allen Festangestellten reduziert werden.
Nun habe ich bereits mitgeteilt, dass ich schwanger bin und ich nicht reduzieren möchte, da ich dadurch auch eine Reduzierung des späteren Elterngeldes habe.
Von Seiten der Arbeitgeber aber scheinbar kein Grund. Unterschrieben ist noch nichts.
Um ehrlich zu sein bin ich sehr verunsichert, dachte ich wäre während einer Schwangerschaft vor so etwas geschützt.
Mental geht es mir wegen der angekündigten Kürzung natürlich auch nicht so besonders, neben der Schwangerschaftsübelkeit.
Über eine Ihre Meinung wäre ich sehr dankbar und inwieweit ich gegenüber meinen Arbeitgebern argumentieren kann.
Ganz herzlichen Dank.
von
Blaubeere2016
am 21.01.2021, 16:20
Antwort auf:
Stundenreduzierung im Vertrag trotz Schwangerschaft
Hallo,
einer Vertragsänderung müssen beide Parteien zustimmen. Zwingen kann der AG Sie nur mit einer sog. Änderungskündigung - die aber bei Schwangeren nicht möglich ist.
Also locker bleiben und es aussitzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2021
Antwort auf:
Stundenreduzierung im Vertrag trotz Schwangerschaft
Du mußt ja der Vertragsänderung nicht zustimmen. Und damit hat es sich, Du mußt nicht argumentieren oder erklären.
Nicht unterschreiben und gut.
Als Schwangere bist Du ordentlich unkündbar, also kannst Du das einfach aussitzen.
von
Berlin!
am 21.01.2021, 16:26
Antwort auf:
Stundenreduzierung im Vertrag trotz Schwangerschaft
natürlich kannst du widersprechen. ABER du bist als schwangere NICHT besser gestellt als die anderen. wenn der AG das so bei allen macht, bist du ebenfalls dabei. was dein nicht unterschreiben zum verhältnis zum AG beiträgt kannst nur du abschätzen.
von
mellomania
am 21.01.2021, 17:01
Antwort auf:
Stundenreduzierung im Vertrag trotz Schwangerschaft
Das ist eine Änderungskündigung, und beide Vorschreiber haben im Prinzip Recht. Die Änderungskündigung (aus betriebsbedingten Gründen) kann dir nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz ausgesprochen werden. Wenn die Gründe triftig sind, dann wird die Behörde zustimmen. Aber eben - die Behörde wird das prüfen.
Mitglied inaktiv - 21.01.2021, 18:23