Mitglied inaktiv
Einen schönen guten Tag Frau Bader! Ich weiß seit einigen Tagen, daß ich Nachwuchs erwarte und die Freude ist groß! Nun beginnt die Unsicherheit, wie es während und nach der Schwangerschaft mit meinem Job weitergehen wird. Folgende Situation: Ich befinde mich in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis. Mein ursprünglicher Arbeitsvertrag lautete über 20 Wochenstunden. Im Laufe der letzten Jahre wurde dies immer weiter erhöht, zu jeder Erhöhung gab es eine "Änderung zum Arbeitsvertrag" in der die neue Wochenstundenzahl eingetragen wurde. Vor etwa zwei Jahren wurde die Wochenstundenzahl auf 40, also Vollzeit, erhöht, diese Änderung zum Arbeitsvertrag wurde jedoch nur bis zu einem bestimmten Termin zeitlich befristet. Dieser Termin ist abgelaufen und wurde nun um erneut ein Jahr verlängert. Das Ende dieser nun gesetzten Frist wird etwa zwei Monate vor Beginn des Mutterschutzes liegen. Muss ich erwarten, daß mein Arbeitgeber mich nach Ende der Frist auf 20 Stunden zurückstufen kann? Letztlich hätte dies ja auch Auswirkungen auf das zu berechnende Elterngeld. Ebenso stellt sich die Frage, ob sich die Pflicht des AG auf Wiedereinstellung nach der Elternzeit auf 20 oder 40 Stunden bezieht. Ich habe gelesen, daß der Grundsatz besteht, Schwangere dürften während ihrer Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen müssen. Aber wie verhält es sich in diesem Fall? Vielen Dank!
Hallo, um dies beurteilen zu können, müsste man die Verträge sehen. Die Befristung über zwei Jahre hinaus bedarf eines sachlichen Grundes, ob der vorliegt, kann ich nicht beurteilen Liebe Grüsse, NB
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