Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage: Aufgrund einiger Probleme und der damit zusammenhängenden Gefärdung von Mutter und Kind hat mein Frauenarzt mir eine Bescheininigung ausgestellt, dass ich statt 8 nur noch 6 Stunden pro Tag bis zum Mutterschutz arbeiten darf (also noch 8,5 Wochen, bin jetzt 26 ssw.). Mein Gehalt bekomme ich trotzdem ganz normal weiter. Nun meine Frage: Wer bezahlt denn die Differenz? Mein Arbeitgeber kann dies nicht. Macht es die Krankenkasse? Und ist dies immer der Fall? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, erst einmal der AG, er kann es sich evtl. um Rahmen des U2 Verfahrens bei der KK zT zurückholen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Eigentlich Dein AG, der sich das aber dann unter Umständen von der KK wiederholen kann. Auf jeden Fall kommt die komplette Zahlung vom AG, wie er das verrechnen / sich erstatten lassen kann muss seine Personalabteilung klären, wissen.
Mitglied inaktiv
Hier, guck mal : Finanzieller Ausgleich für den Arbeitgeber Bei einer Lohnfortzahlung durch mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote kommt das „U2“-Ausgleichsverfahren zum Zuge. Hiernach werden dem Arbeitgeber 100% der Lohnfortzahlungskosten (zuzüglich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen) erstattet. Seit Anfang 2006 ist das „U2“-Verfahren nicht mehr auf Betriebe bis 20 Mitarbeiter beschränkt, so dass alle Arbeitgeber hiervon profitieren. Da weiss die Krankenkasse weiteren Rat, an die er sich wenden muss.
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