Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Vertrag mit Sachgrund Schwangerschaft und Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Befristeter Vertrag mit Sachgrund Schwangerschaft und Elternzeit

Nelie1113

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit. Nun wurde mir eine andere Stelle angeboten, die den Bedürfnissen meiner drei Kinder wesentlich besser entspricht. Es war alles soweit geklärt, die Stelle sollte befristet sein mit sehr großer Wahrscheinlichkeit aber anschließend unbefristet werden. Bei Vertragsunterzeichnung kam jedoch dann heraus, dass es sich um eine Sachgrundbefristung für jemanden handelt, die aufgrund einer frischen Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot musste und im Anschluss ein Jahr Elternzeit nehmen wollte. Dies hätte für mich bedeutet, dass ich von einem Tag auf den anderen keine Arbeitsstelle mehr gehabt hätte, sollte mit der Schwangerschaft etwas schief gehen, so wurde mir das erklärt. Ich bin diesen Vertrag natürlich nicht eingegangen, da ich derzeit unbefristet in Teilzeit in Elternzeit eingestellt bin. Meine Frage ist hier, stimmt dies tatsächlich, dass diejenige, die hier eingestellt wird in dem Moment wo etwas passiert sofort ihre Stelle verliert und ist es tatsächlich so, dass der Arbeitgeber solche Stellen mit dieser Art der Befristung vergeben muss oder gibt es auch andere Möglichkeiten? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag ist ja auf die Bedingung befristet, dass die 1. AN ausfällt - wenn dies eben kürzer als vorgesehen ist, endet der Vertrag. Blöd aber zulässig. Liebe Grüße NB


cube

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Hi. Ich hatte selbst schon mal einen solchen Vertrag. Er enthielt aber dennoch eine gesetzliche Kündigungsfrist, so daß auch bei unvorhergesehner frühzeitiger Rückkehr der MA ich nicht von heute auf morgen keinen Job mehr gehabt hätte. Und diese gesetzliche Kündigungsfrist muß auch bei einer Sachgrundbefristung eingehalten werden. Aber: wie soll die Stelle denn unbefristet werden (was dir ja in Aussicht gestellt wurde), wenn die MA nach ihrer Elternzeit zurück kommt? Weiß die Firma jetzt schon, dass bis dahin so viel zu tun ist, daß sie dich zusätzlich benötigen? Wenn ja, würde sich mir die Frage stellen, warum dann überhaupt eine Befristung erfolgt.


ALF0709

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in dem Moment in dem die Dame wiederkommt der Sachgrund für deine Befristung wegfällt und der AG dich dann nicht weiterbeschäftigen braucht Wäre es eine sachgrundlose Befristung sähe es anders aus. Als Alternative hätte der AG dir einen sachgrundlos befristeten AV geben können, muss er aber nicht. Wird er eben aus dem oben genannten Grund auch nicht tun.


mellomania

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mein bruder hatte solange ich elternzeit hatte, meinen job als sachgrundbefristet. und als ich die elternzeit verlängerte um woanders tz arbeiten zu gehen, was ich machte und dort blieb, wurde auch sein vertrag bis ende elternzeit von mir befristet von ihm. erst als ich kündigte, wurde diese befristung aufgehoben und nun hat er meinen alten job komplett. hatte das imme so mit ihm abgesprochen und auch mit dem betriebsrat der firma da ich jan icht wollte, dass er gehen muss. das ist doch ganz normal dass es diese befristungen gibt. wenn du glück hast, dann wäre am ende eine andre mitarbeiterin in mutterschutz gegangen und du hättest einen neuen sachbefristeten vertrag bekommen. dieses befristungen dürfen auch endlos aneinander gereiht werden, dies ist bitte zu beachten. du kannst also gut z.b.10 jahre im betrieb sein, immer wieder mit neuen andren sachbefristungen...bei normaler befristung geht das nur zweimal


Nelie1113

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Danke schon mal für die Antworten. @ Cube Du hast mir schon Mal weiter geholfen, wegen den gesetzlichen Kündigungsfristen. Es handelt sich hier um einen Arbeitgeber in der Pflege, da tut sich eigentlich tatsächlich immer etwas, eine Weiterbeschäftigung ist hier nicht unwahrscheinlich. Ansonsten finde ich das in meinem Beruf durchaus nicht normal, dass solche Verträge angeboten werden. Hier wird man nämlich kaum jemanden finden, der so arbeitet. Ich weiß dass es möglich ist immer weiter zu befristen mit Sachgrund. Jedoch war abgesprochen mir eine feste Stelle zu geben, sobald eine frei wird. Mir ging es vorwiegend darum, welche andere Möglichkeit bestanden hätte und um die Frist, mit welcher ich im Falle eines Falles tatsächlich gehen müsste.


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