SUNSHINE
Hallo, Ich bin seit April krank geschrieben und bin natürlich jetzt im Krankengeld und ich warte auf einen Termin für eine stationäre Rehabilitation. Das wurde soweit alles beantragt und ich warte eigentlich nur auf einen Termin. Jetzt hab ich aufgrund ständiger Übelkeit einen Schwangerschafttest gemacht und der ist positiv. Das wurde von meiner Frauenärztin bestätigt. Das war natürlich nicht geplant, aber ich kann kein Kind abtreiben und ich wollte auch immer Kinder. Wie läuft das jetzt mit meiner Rehabilitation. Wo muss ich bescheid geben und steht mir später dann wider mehr Geld zu und hab ich ein Recht auf Elternzeit? Eigentlich sollte über die Rehabilitation eine Umschulung geregelt werden, steht einem das nach dem Kind auch noch zu?
Hallo, ich kenne Ihren neuen und alten Beruf nicht, da Sie aber ja noch am Anfang der Schwangerschaft sind, können Sie doch grundsätzlich trotzdem die Reha und die Umschulung machen. Liebe Grüße NB
Ani123
Der Weg bis zu einer Umschulung ist meist langwierig. In der Regel erfolgt vorher eine Reha wo festgestellt wird, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und dass keine Erwerbsunfähigkeit besteht. Danach kann es noch zu einer Maßnahme kommen in der festgestellt werden soll welche Umschulung gemacht werden kann. Nachdem da erneut die Umschulung bejaht wurde und herausgefunden wurde in welchem Bereich die erfolgen soll erfolgt die Bewerbungsphase. Hinzu kommt die Entscheidung ob es eine betriebliche oder überbetriebliche Umschulung wird. Bis das Ganze geklärt ist können mehrere Monate bis Jahre vergehen. In der Regel liegen zwischen den Maßnahmen wieder Zeit wo nichts ist. Durch ihre Schwangerschaft wird ihnen zurzeit vermutlich keine Umschulung bewilligt. Ebenso kann es sein, dass sie deswegen keine Reha machen können. Sie sind arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld. Das fließt in die Berechnung des EG mit 0 € ein. Vermutlich erhalten sie nur den Mindestsatz an Basis-EG von 300 € für 12 Monate. Hinzu kommt Kindergeld. Der Kindsvater ist für sie und ihr Kind verantwortlich. Kann er das nicht können sie Kindergeldzuschuss und Wohngeld beantragen. Evtl. bekommen sie auch noch Bürgergeld. Ob sie weiter Krankengeld beziehen können kann ihnen die Krankenkasse beantworten. Soweit ihr Kind betreut ist können sie sich bei der Agentur für Arbeit melden und um eine Umschulung bitten. Vermutlich werden sie Maßnahmen besuchen müssen. Das geht nur in den Rahmen wie ihr Kind betreut ist. Eine Vollzeitbetreuung sollten sie anstreben. Soweit alle Beteiligten die Umschulung bewilligen und sie einen Platz haben können sie die machen. Um Ausfälle wg. dem Kind zu vermeiden sollten sie sich ein Netzwerk aufbauen welche es bei Bedarf betreut. Evtl. besteht auch die Möglichkeit eine Umschulung in TZ zu machen insofern alle Beteiligten dafür sind. Die Berufsschule muss dabei in der Regel trotzdem ganze Tage besucht werden. Vorrangig sollten sie erstmal gesund werden. Je nachdem was sie haben streben sie Behandlungsmöglichkeiten an damit es ihnen besser geht. Ihr Arzt sollte ihnen da behilflich sein. Besuche beim Facharzt können hilfreich sein. Ihrem Arbeitgeber können sie die Schwangerschaft mitteilen. Wann sie das machen entscheiden Sie. Soweit sie die Schwangerschaft mitgeteilt haben muss ihr Arbeitgeber eine Gefährungsbeurteilung machen und ihre Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt mitteilen. Da sie arbeitsunfähig sind muss er es trotzdem machen, wobei das keinen Einfluss auf ihre Arbeitsunfähigkeit hat. Hätte er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie müsste er ein BV aussprechen. Zurzeit braucht er das nicht, weil sie arbeitsunfähig sind. Arbeitsunfähigkeit geht vor BV.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hatte schon mal hier eine Frage bezüglich einer Heirat mit meinem freund gestellt. Jetzt hab ich noch eine Frage was das angeht. Er hat einen Sohn mit seiner Ex-Frau und bezahlt auch regelmäßig Unterhalt obwohl er ihn nie sieht. Ich kenne seinen Sohn überhaupt nicht. Wenn wir heiraten würden müsste ich ja, wenn er Zahlungsunfähig oder im ...
Hallo Mein Mann ist zu Hause mit der Kindererziehung komplett überfordert, er baut rapide ab und ich kann ihm die Kinder im Moment nicht überlassen. Das Problem ist nur, ich gehe arbeiten. Kann ich die Stelle wegen mangelnder Kinderbetreuung kündigen? Ich habe keinerlei andere Möglichkeit die beiden unterzubringen und der Kleine kann noch nicht ...
Ich bin mir noch unschlüssig ob ich mich scheiden lassen soll glaube aber ich werde das machen hätte aber jetzt ein paar fragen 1. bekommt mein Mann was aus mein Erbe ( Vermögen) 2. kann er mir dann einfach unseren Sohn weg nehmen weil er der Meinung ist bei ihn hat er es besser 3. was mache ich wenn er sein Gehalt so ändern lässt das er kein ...
Hallo Frau Bader, gibt es Regeln, wie weit eine Umsetzung bzw. Schaffung eines Ersatzarbeitsplatzes gehen darf? Wenn mein Arbeitsvertrag (arbeite im Krankenhaus, bin Ärztin) beispielsweise __exakt und ausschließlich__ für die Pathologie vereinbart wurde, kann ich dann auch in die Geburtshilfe versetzt werden? (da ist gerade Mangel, allerdings ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es möglich, den Versorgungsausgleich nicht außergerichtlich (z. B. nortariell) auszuschließen, sondern im Gegenteil den Zeitraum einvernehmlich rechtsgültig zu verlängern, wenn wegen Geburt des Kindes lange vor Beginn der Ehe plus weitere Berufstätigkeit nur in TZ nach Ende der Ehe aufgrund von Kindererziehung und de ...
Darf der Vater am Umgangswochenende einen Corona Schnelltest beim Kind durchführen, ohne vom Fach zu sein und ohne meine Einwilligung? Was kann man tun, wenn die Corona Regeln über die Feiertage dort nicht eingehalten wurden - betreffend der erlaubten Personenanzahl?
Hallo, ich brauche Mal dringend einen Rat. Ich bin seit 8 Jahren von meinem Ex Mann getrennt. Wir haben einen Riesengroßen Scheidungskrieg hinter uns. Nun war es die letzten 8 Jahre so ,dass er unseren Sohn selbst eingekleidet hat, da im meine Sachen prinzipiell nie gut genug waren. ( Mein Exmann steht auf Markensachen) Plötzlich wird mir ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade gesehen, dass man wegen Corona den Bemessungszeitraum verschieben kann. Gilt dies auch für Selbstständige im Jahr 2022? Also wenn das Kalenderjahr 2022 der eigentliche Bemessungszeitraum ist, kann ich diesen auf 2021 oder noch früher verschieben wenn ich pandemiebedingt sehr viel weniger Einkommen hatte? ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet bald, ende September. Ich habe 1 Jahr beantragt. Nun ist es so, dass ich bisher noch keinen Krippenplatz habe und ich auch befürchte dass es bis September nichts mehr wird ( extremer Mangel) und muss deswegen mit meinem Arbeitgeber sprechen, ob es möglich ist, die Elternzeit zu verlängern. ( eine ...
Hallo liebe Community ich bekomme Anfang August mein erstes Baby und ich und mein Partner sind völlig bzgl. dem Elterngeld überfordert. Kurze Eckdaten. Ich bin zurzeit Auszubildende aber freigestellt und habe ein Bruttoeinkommen von 850 €. Mein Partner geht Teilzeit arbeiten und verdient im Schnitt 3.900 € brutto. Wir hätten das gerne so, ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung