Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Überfordert

Frage: Elterngeld - Überfordert

Sabrina02

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Hallo liebe Community ich bekomme Anfang August mein erstes Baby und ich und mein Partner sind völlig bzgl. dem Elterngeld überfordert. Kurze Eckdaten. Ich bin zurzeit Auszubildende aber freigestellt und habe ein Bruttoeinkommen von 850 €. Mein Partner geht Teilzeit arbeiten und verdient im Schnitt 3.900 € brutto. Wir hätten das gerne so, dass ich auf jeden Fall die ersten 24 Monate daheim bin und mein Partner auf jeden Fall 2 Monate mit mir gleichzeitig in Elternzeit ist. Am besten in den ersten 2 Monaten. Leider ist der Elterngeldrechner echt schwierig. Wir wissen nicht, welche Variante für uns am besten ist, auch im Hinblick darauf, dass wir nicht mit ganz so wenig Geld da stehen. Kann uns einer helfen? Das wäre so schön. Viele Grüße Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld erhalten, werden automatisch Ihnen zugerechnet. Ansonsten können Sie die Monate frei so verteilen, wie Sie wollen. Wichtig ist, dass der Vater mindestens zwei Lebensmonate genommen haben muss, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben. Ich gehe davon aus, dass der Vater den Höchstbetrag in Höhe von 1800 € bekommen würde. Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Guten Morgen, fuchst euch da noch etwas hinein oder geht zu einer Beratungsstelle. Genaue Berechnungen wird es hier eher nicht geben. Ganz allgemein: Euch stehen zusammen 14 Monate EG (Basis) zu, wenn ein Partner min. zwei Monate nimmt. Einen Monat EG kann man auch auf zwei Monate EG+ teilen (bekommt dann 50 Prozent/Monat). In der Summe ändert sich also nichts. Der Mutterschutz wird immer als EG-Monat gerechnet. Das sind meistens 2 Monate, können aber durch Frühgeburt oder andere Konstellationen auch mehr sein. Auf den ersten Blick scheint es mir sinnvoll, wenn dein Partner 2 Monate EG nimmt und in dieser Zeit komplett in EZ geht. Für dich gibt es mehrere Möglichkeiten. Ich lese es so, dass du in der Ausbildung bist und auf jeden Fall die ersten zwei Jahre daheim bleiben möchtest. Dann meldest du am besten zwei Jahre EZ. Ein fiktives Beispiel: Dein Partner nimmt den 1. und 2. Lebensmonat EZ und bekommt EG. Dann bleiben dir noch 12 Monate, von denen wahrscheinlich zwei als BasisEG (Mutterschutz) gerechnet werden. Die übrigen 10 kannst du teilen oder nicht. Auf 24 bezahlte Monate kommt man aber nie. Über Möglichkeiten deine Ausbildung zum Beispiel in Teilzeit weiter zu machen, kannst du dich informieren, falls das eine Option ist.


MamaausM2

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Wenn dein Partner soviel Einkommen hat, bekommt er max 1800€ Elterngeld. Und du 67% ca vom Nettolohn Elterngeld habt ihr max 14 Monate zusammen Anspruch auf Basis Elterngeld. Diese Monate können auch halbiert werden, dann werden ca 50% des errechneten Elterngeld ausgezahlt. Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden dir aber als Basis Elterngeld angerechnet. Dann bleiben je nach Geburtstermin und Länge des Mutterschutzes noch 9/10 Monate die du aufteilen kannst. Deine 12 Monate sind dann 3 Monate Basis und 18 (9 Basis geteilt) Monate Elterngeld plus. Oder 2 Monate Basis und 20 Monate Elterngeld plus. Das ergibt Geld bis in den 22. Lebensmonat max oder halt nur bis in den 21. Lebensmonat je nach Mutterschutz. Dein Partner kann 2 Monate mit dir zusammen daheim bleiben mit Elterngeld. Dazu muss er Elternzeit beantragen. 7 Wochen vor Beginn. Die Höhe des Elterngeldes ist aber gedeckelt bei 1800€ max.


Belly-Monkey

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Die Antwort auf die eigentliche Frage hast du ja bereits von mehreren bekommen. Ich würde gerne noch ergänzen: Denkt daran, dass der Elterngeldantrag eine Bearbeitungszeit hat. Bei mir war der Antrag innerhalb von 3 Wochen bewilligt. Ich kenne aber auch Eltern, bei denen die Bearbeitung des Antrags bis zu 6 Monaten gedauert hat - und dann gab es natürlich auch erst Geld. Fragt am besten bei der bei euch zuständigen Elterngeldstelle nach, wie die Bearbeitungszeiten bei euch aktuell sind, damit ihr euch darauf einstellen könnt. Bedenkt zudem, dass Elterngeld immer zu Beginn des Lebensmonats ausgezahlt wird, Gehalt in der Regel aber erst am Ende des Monats. Wenn euer Kind also z.B. am 3. August zur Welt kommt, bekommt dein Freund Anfang September das Elterngeld für den 2. Monat. Das Gehalt für Oktober kommt aber erst Ende Oktober (oder sogar erst Anfang November; jenachdem wie das bei seinem Arbeitgeber gehandhabt wird). Gilt dann natürlich auch bei dir, wenn dein Elterngeldbezug endet. Das solltet ihr auch auf dem Schirm haben.


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