Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Überfordert

Frage: Elterngeld - Überfordert

Sabrina02

Beitrag melden

Hallo liebe Community ich bekomme Anfang August mein erstes Baby und ich und mein Partner sind völlig bzgl. dem Elterngeld überfordert. Kurze Eckdaten. Ich bin zurzeit Auszubildende aber freigestellt und habe ein Bruttoeinkommen von 850 €. Mein Partner geht Teilzeit arbeiten und verdient im Schnitt 3.900 € brutto. Wir hätten das gerne so, dass ich auf jeden Fall die ersten 24 Monate daheim bin und mein Partner auf jeden Fall 2 Monate mit mir gleichzeitig in Elternzeit ist. Am besten in den ersten 2 Monaten. Leider ist der Elterngeldrechner echt schwierig. Wir wissen nicht, welche Variante für uns am besten ist, auch im Hinblick darauf, dass wir nicht mit ganz so wenig Geld da stehen. Kann uns einer helfen? Das wäre so schön. Viele Grüße Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können zusammen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld erhalten, werden automatisch Ihnen zugerechnet. Ansonsten können Sie die Monate frei so verteilen, wie Sie wollen. Wichtig ist, dass der Vater mindestens zwei Lebensmonate genommen haben muss, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben. Ich gehe davon aus, dass der Vater den Höchstbetrag in Höhe von 1800 € bekommen würde. Liebe Grüße NB


User-1722183313

Beitrag melden

Guten Morgen, fuchst euch da noch etwas hinein oder geht zu einer Beratungsstelle. Genaue Berechnungen wird es hier eher nicht geben. Ganz allgemein: Euch stehen zusammen 14 Monate EG (Basis) zu, wenn ein Partner min. zwei Monate nimmt. Einen Monat EG kann man auch auf zwei Monate EG+ teilen (bekommt dann 50 Prozent/Monat). In der Summe ändert sich also nichts. Der Mutterschutz wird immer als EG-Monat gerechnet. Das sind meistens 2 Monate, können aber durch Frühgeburt oder andere Konstellationen auch mehr sein. Auf den ersten Blick scheint es mir sinnvoll, wenn dein Partner 2 Monate EG nimmt und in dieser Zeit komplett in EZ geht. Für dich gibt es mehrere Möglichkeiten. Ich lese es so, dass du in der Ausbildung bist und auf jeden Fall die ersten zwei Jahre daheim bleiben möchtest. Dann meldest du am besten zwei Jahre EZ. Ein fiktives Beispiel: Dein Partner nimmt den 1. und 2. Lebensmonat EZ und bekommt EG. Dann bleiben dir noch 12 Monate, von denen wahrscheinlich zwei als BasisEG (Mutterschutz) gerechnet werden. Die übrigen 10 kannst du teilen oder nicht. Auf 24 bezahlte Monate kommt man aber nie. Über Möglichkeiten deine Ausbildung zum Beispiel in Teilzeit weiter zu machen, kannst du dich informieren, falls das eine Option ist.


MamaausM2

Beitrag melden

Wenn dein Partner soviel Einkommen hat, bekommt er max 1800€ Elterngeld. Und du 67% ca vom Nettolohn Elterngeld habt ihr max 14 Monate zusammen Anspruch auf Basis Elterngeld. Diese Monate können auch halbiert werden, dann werden ca 50% des errechneten Elterngeld ausgezahlt. Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden dir aber als Basis Elterngeld angerechnet. Dann bleiben je nach Geburtstermin und Länge des Mutterschutzes noch 9/10 Monate die du aufteilen kannst. Deine 12 Monate sind dann 3 Monate Basis und 18 (9 Basis geteilt) Monate Elterngeld plus. Oder 2 Monate Basis und 20 Monate Elterngeld plus. Das ergibt Geld bis in den 22. Lebensmonat max oder halt nur bis in den 21. Lebensmonat je nach Mutterschutz. Dein Partner kann 2 Monate mit dir zusammen daheim bleiben mit Elterngeld. Dazu muss er Elternzeit beantragen. 7 Wochen vor Beginn. Die Höhe des Elterngeldes ist aber gedeckelt bei 1800€ max.


Belly-Monkey

Beitrag melden

Die Antwort auf die eigentliche Frage hast du ja bereits von mehreren bekommen. Ich würde gerne noch ergänzen: Denkt daran, dass der Elterngeldantrag eine Bearbeitungszeit hat. Bei mir war der Antrag innerhalb von 3 Wochen bewilligt. Ich kenne aber auch Eltern, bei denen die Bearbeitung des Antrags bis zu 6 Monaten gedauert hat - und dann gab es natürlich auch erst Geld. Fragt am besten bei der bei euch zuständigen Elterngeldstelle nach, wie die Bearbeitungszeiten bei euch aktuell sind, damit ihr euch darauf einstellen könnt. Bedenkt zudem, dass Elterngeld immer zu Beginn des Lebensmonats ausgezahlt wird, Gehalt in der Regel aber erst am Ende des Monats. Wenn euer Kind also z.B. am 3. August zur Welt kommt, bekommt dein Freund Anfang September das Elterngeld für den 2. Monat. Das Gehalt für Oktober kommt aber erst Ende Oktober (oder sogar erst Anfang November; jenachdem wie das bei seinem Arbeitgeber gehandhabt wird). Gilt dann natürlich auch bei dir, wenn dein Elterngeldbezug endet. Das solltet ihr auch auf dem Schirm haben.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet.  Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...