Mutti_89
Hallo, ich brauche Mal dringend einen Rat. Ich bin seit 8 Jahren von meinem Ex Mann getrennt. Wir haben einen Riesengroßen Scheidungskrieg hinter uns. Nun war es die letzten 8 Jahre so ,dass er unseren Sohn selbst eingekleidet hat, da im meine Sachen prinzipiell nie gut genug waren. ( Mein Exmann steht auf Markensachen) Plötzlich wird mir gesagt, dass er die Doppelbelastung nicht mehr einsieht und es ihm zu teuer ist den Jungen weiter einzukleiden ( zufällig kurz nach der Geburt seines neuen Sohnes). Kann und darf er das plötzlich so von mir verlangen? Ich selber möchte das nämlich nicht, weil ich weiß das es einfach wieder nur ärger geben wird. Liebe Grüße
Hallo, der BGH (07.03.2017 AZ: 13 WF 39/17) hat hierzu ganz eindeutig geäußert, dass entsprechende Wetter angepasste ausreichende Kleidung mitzugeben ist. Dafür zahlt der Kindesvater schließlich Unterhalt. Liebe Grüße NB
Pamo
Was verlangt er denn jetzt von dir?
Felica
??? Wo ist das Problem? Du kaufst weiterhin Klamotten und suchst die selbst aus bzw mit dem Sohn in dem Alter. Und wenn die dem Vater nicht gefallen, ist das sein Problem. Dann muss er halt mit dem Sohn los und selbst kaufen. Oder damit leben.
Mutti_89
@ Pamo prinzipiell verlangt er das ich ihm ab sofort alles an Wäsche mit gebe was er braucht.
An sich ist das für mich nicht das Problem, aber es gab halt n Heidentheater als wir uns getrennt haben wegen Anziehsachen, sodass beschlossen wurde , dass er ihn selbst ausstattet für die Zeiten wo er bei ihm ist.
Jetzt erzählt er mir einen von Doppelbelastung und es wäre meine Pflicht. Nach 8 Jahren wo er lieber selber Klamotten gekauft hat.
Ich befürchte nur das es wieder ärger geben wird.
@Felia an sich kein Problem für mich. Aber wie gesagt es gab so viel Theater es ging sogar vor Gericht. Da wurde dann mündlich beschlossen er stattet ihn selbst aus.
Und plötzlich soll es anders sein. Ich verweigere mich echt ungerne es ist für mein Kind und ich habe genug Sachen. Ich möchte nur wissen ob das einfach so geht nach der langen Zeit weil ich echt vermute, dass es wieder nur ärger geben wird
desireekk
Lass ihn doch Ärger machen wenn er will. Er möchte dass das Kind Kleidung mitbekommt, dann bekommt das Kind Kleidung mit. Aber eben das was da ist. Alles andere wäre mir sowas von wurscht ob er rummeckert. Ich würde auch eine kurze Liste mitgeben was du eingepackt hast, dann kann zum Ende des Wochenendes abgehakt werden (vom Kind) was wieder mit zurück muss. Noch mal, warte doch erst mal ab ob er Ärger macht oder nicht. Und das würde auch dann sowas von an mir abprallen… Da musst du doch gar nicht drauf einsteigen. Zudem finde ich es auch verständlich dass er jetzt mit dem zweiten Kind den Gürtel etwas enger schnallen muss. Er könnte vermutlich auch den Unterhalt etwas kürzen wenn er es drauf anlegen wollte. Lass dich nicht ärgern, das wird schon! D
Pamo
Du musst dem Jungen tatsächlich Klamotten mitgeben. Ich gehe jetzt mal einfach davon aus, dass der Vater Unterhalt zahlt. Allerdings brauchen diese Kleider ihm nicht zu gefallen und er darf sie nicht aussuchen. Das kann der Junge doch sicher inzwischen selber? Wenn der Vater Theater machen will und sich aufregen: Das darf er auch, aber du musst das nicht beachten.
Berlin!
Was heisst denn "mündlich beschlossen"? Steht das irgendwo? Gibt es eine gerichtliche Vereinbarung, Vergleich, Beschluss? Ein Protokoll?
mamavonbaby
Das wär mir ja sowas von egal. Ich kann dir sagen wie ich das gemacht habe. Kind bekam Kleidung mit, wenn ich die nicht wieder zurück bekam, dann hat das Kind beim nächsten mal nur mitgenommen was er anhatte...denn die Wechelsachen hatte er ja noch da. Und Ja, der EX hat auch versucht Theater zu machen...aber das war mir egal mehr Kleidung bekam er nicht. Ihr seit 8 Jahre getrennt, da musst du dich doch auch soweit von ihm gelöst haben, das es dir egal sein kann, was er zu vermelden hat.
WonderWoman
aussuchen? es gab eine vereinbarung in der er zugesagt hat dinge zu bezahlen die er nach der normalen rechtsprechung nicht bezahlen müsste. diese vereinbarung darf er kündigen. wie die kündigung zu erfolgen hat hängt davon ab ob irgendein gericht dazu geurteilt hat oder nicht. aber ganz grundsätzlich darf er das. wenn er danach ärger macht sitzt du doch am längeren hebel weil es ihm natürlich frei steht diese vereinbarung auch wieder aufleben zu lassen wenn ihm irgendwas nicht passt. wieso stresst dich das so?
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