Meliii007
Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elternzeit krank zu melden? Ich bin etwas ratlos.. Ich bin auf Ihre Rückmeldung gespannt. Viele Grüße
Hallo, eine vorzeitige Beendigung halte ich, auch mit Zustimmung des Arbeitgebers, für problematisch. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber nämlich 6 Wochen den Lohn fortzahlen (was er sonst natürlich auch muss, für ihn keinen Unterschied) und dann greift das Krankengeld der Krankenkasse. Vielleicht stehe ich wegen der Hitze auf dem (Wasser-) Schlauch, ich kann aber nicht erkennen, wo der Vorteil für den Arbeitgeber in einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit liegen soll. Liebe Grüße NB
die_ente_macht_nagnag
Ich denke dein Arbeitgeber wäre hier der bessere Ansprechpartner und dort würde ich das Gespräch suchen. Hat dein Arbeitgeber einen Betriebsarzt/ eine Betriebliche Wiedereingliederung/ Personalabteilung? Ich persönlich würde nicht kündigen. Was heißt "ehrliche Variante"? Der Arbeitgeber hat keine Kosten, wenn du krank bist. Die Lohnfortzahlung bekommt er erstattet und nach 6 Wochen bist du im Krankentagegeld. Die Nachteile hast lediglich du, weil du dir die Option auf eine Rückkehr nach Genesung nimmst. Besser wäre zudem, dein AG würde die Kündigung aussprechen.
Suomi
@die_ente_macht_nagnag: bei weitem nicht jeder AG erhält die Kosten für die Lohnfortzahlung zurück! Sondern trägt sie selbst.
die_ente_macht_nagnag
Das sollte nicht die Sorge von Meliii007 sein. Trotzdem Danke für die Info.
WonderWoman
du willst die elternzeit vorzeitig beenden um was zu tun? zu kündigen, wie die anderen antwortenden meinen? denn das steht ja gar nicht in deinem posting? wenn du deinem ag ersparen willst dir krankengeld zahlen zu müssen musst du die elternzeit nicht vorzeitig beenden. es reicht wenn du zum ende der elternzeit kündigst. wenn klar ist dass du nicht wiederkommst wird der ag sicher auch einem aufhebungsvertrag zustimmen falls die frist dazu schon abgelaufen ist. aber in summe ist das keine rechtsfrage sondern eine gewissensfrage. ich würde das wohl von faktoren abhängig machen wie: ist das eher ein börsennotiertes großunternehmen oder ein kleiner laden um die ecke der eh schon struggelt? kann/will ich mittel- bis langfristig da wieder hin oder nicht? stehe ich finanziell sehr gut da oder eher nicht? ich als ag würde allen meinen mitarbeitenden die lohnfortzahlung gönnen, erst recht wenn jemand schwer erkrankt ist. aber ich zahle die nur zu einem sehr kleinen teil selber, wir struggeln nicht, ich mag alle meine mitarbeitenden auch auf einer menschlichen ebene gerne und keine*r von denen hat millionen auf dem konto. es hört sich an als seist du dauerhaft erkrankt. dann steht ja evtl. eine erwerbsminderungsrente o.ä. im raum? hast du da vor- oder eher nachteile wenn du noch einen job hast? ich habe keine ahnung denn mit em-rente von der rv musste ich mich noch nicht beschäftigen. aber du solltest das wohl mal tun und das in deine entscheidung einbeziehen.
Meliii007
Ggf. Ist das eine Gewissensfrage- da stimme ich Euch zu. Aber ich interessiere mich vor allem dafür ob es so "einfach" ist die Elternzeit vorab zu beenden. Das habe ich nicht ganz so klar formuliert, das merke ich gerade. Von Kündigung habe ich nicht gesprochen 😂 Und vielleicht lasst Ihr Frau Bader selbst entscheiden wie und ob sie mir auf meine Frage antworten will.
WonderWoman
ich bin mir sicher dass fr bader sich von keinem hier das antworten verbieten lässt. ganz abgesehen davon hat das auch keiner versucht. dennoch meine antwort auf die frage die du scheinbar eigentlich stellen wolltest aber nicht gestellt hast: du kannst deine ez nur mit zustimmung des ag vorzeitig beenden. Ausnahme: du bist erneut schwanger und der (neue) muschu beginnt, dann ist die zustimmung des ag nicht erforderlich. und aus reiner neugier: warum meinst du dass es dem ag gegenüber fair wäre die ez vorzeitig zu beenden? welche vorteile sollte er dadurch haben gegenüber dem durchziehen der ez bis zum geplanten ende? wenn du eh nicht kündigen willst (was völlig ok ist!) ist dem ag doch egal ob du wg. ez nicht da bist oder wg. krankheit?
Suomi
In besonderen Härtefällen kann beantragt werden, dass die EZ vorzeitig beendet wird. Solche Härtefälle können sich zum Beispiel ergeben aus einer schweren Krankheit...vorallem, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Den Antrag kann der AG innerhalb von 4 Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
KielSprotte
Da ist in erster Linie aber eine schwere Krankheit des Partners gemeint; also der Ernährer der Familie fällt aus und Frau springt ein, indem sie EZ beendet, um wieder zu arbeiten um die Familie zu ernähren.
Ani123
EZ vorzeitig beenden geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Nach der Beendigung greift ihr Vertrag und sie müssten arbeiten. Da sie das nicht können würden sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Es gäbe 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach 72 Wochen Krankengeld. Fraglich ist, ob die Krankenkasse nicht prüfen wird, warum die EZ beendet wurde. Schließlich wird diese einsehen können, dass sie bereits bei der vorzeitigen Beendigung krank waren. Vermutlich beziehen sie kein EG mehr, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie mit Krankengeld finanziell besser dastehen würden.
Neverland
Ich gebe einen weiteren Faktor zu bedenken, sollte es aufgrund der schweren Erkrankung zu einer frühen Erwerbsunfähigkeitsrente kommen - was ja durchaus passieren kann je nach Erkrankung - könnte eine jetzige Kündigung nachteilig sein. Zudem sollte geprüft werden ob ein Behinderungsgrad vorliegt - Schwerbehinderung - davon könntest nicht nur du profitieren, sondern auch dein AG. Den Betriebe müssen dort gewissen Quoten erfüllen. So oder so wünsche ich dir gute Besserung. Wir hatten jetzt in den letzten Jahren mehrere Kollegen mit Krebserkrankungen, alle haben es schlußendlich gut überstanden, Ausfall war je nach Art unterschiedlich lang, niemand hat gekündigt oder wurde gekündigt und je nachdem wie gut die Genessung am Ende war, sind alle anschließend wieder arbeiten gekommen. Manche wie früher, manche mit weniger Stunden, in 2 Fällen mit Schwerbehinderung und in einem Fall steht der baldige Rentenantritt im Raum. Sie überbrückt jetzt noch die Zeit um in die Altersrente zu gehen.
Neverland
Für den AG als solches ist es am besten, deine Behandlung ist solange wie möglich in der Zeit in der du dich in EZ befindest - denn da muss er nicht zahlen wenn du nicht arbeitest. Noch besser für den AG, Du kündigst in der EZ und kommst erst gar nicht wieder - er muss nicht zahlen, deine EZ endet mit Vertragsende, Krankenversicherung müsstest du dann selbst prüfen, evtl über den Mann versichern. Den AA oder ähnliches dürfte da erst einmal sperren. Wenn deine EZ dann endet, und du bist noch nicht wieder arbeitsfähig, spribgt erst Lohnfortzahlung ein, dann Krankengeld, dann evtl Überprückungsgeld und dann müsste man weiter sehen. So oder so blieben dem AG die 6 Wochen Lohnfortzahlung - dann wäre er raus.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, wir erwarten am 04.10.2022 unser 2. Kind. Errechneter Beginn vom Mutterschutz ist der 23.08.2022. Meine Frau erhält nur noch im März eine letzte Elterngeld Plus Zahlung. Dann sind die 2 Jahre vorbei. Das 3. Jahr wäre sie nun unbezahlt in Elternzeit geblieben. Erhält sie nun das volle Mutterschutzgeld wenn Sie die Eltern ...
Hi ich hätte 2 bis 3 fragen Unzwar ich werde meine Elternzeit vorzeitig beenden( 3 monate vorher) meine frage lautet wann muss ich der Elterngeldstelle bescheid geben bzw. der Kindergeldstelle das ich wieder arbeiten werde ? Erhalte ich dann noch Kinderzuschlag ? Und wenn ich wieder arbeite( 30 std. wöchentlich )bekomme ich meinen vollen Lohn ...
Hallo, mein Mutterschutz beginnt am 7.6.22. Ich bin kochbin Elternzeit des 1. Kindes. Um Arbeitgeberzuschuss zu bekommen sollte ich vorzeitig zu Beginn des Mutterschutz kündigen oder? Wie sagt man das am besten ? Liebe grüssse
Hallo, Ich muss leider etwas ausholen. Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt, ab März war ich wegen Corona im Beschäftigungsverbot. Aus dieser Zeit habe ich noch 15 Tage Urlaub (in Vollzeit erworben). Seit März 2022 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (2 Tage die Woche). Die Elternzeit läuft noch bis Juli 2023. Nun bin ich wieder schwanger ...
Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder v ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin seit März 2020 in Elternzeit. Habe davor Teilzeit (19,5 Stunden pro Woche) gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und hätte meine Elternzeit daher vorzeitig wegen Eintritt in den Mutterschutz beendet. Da ich noch so viel alten Urlaub habe, könnte ich die Elternzeit nun schon direkt vorzeitig beenden, dann noch d ...
Hallo Darf mein Arbeitgeber mich wegen Personalmangel gegen meinen Willen aus der Elternzeit holen ? Kind 15 Monate Vielen Dank :)
1) wir haben den Elterngeldbescheid bekommen. Mein Mann bekommt weniger wie gedacht. Nun überlegten wir den 5. und 6. Elterngeldplus Monat auf mich laufen zu lassen. Ist dies nachträglich möglich zu ändern? Mein Mann hat weitere drei Monate Elternzeitplus von 02.06.-02.09. 2) ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die Zusage für einen Kita Platz. ...
Ich bin in der Elternzeit erneut schwanger und hatte eigentlich vor diese eh früher zu beenden, da ich gerne wieder arbeiten wollte. Meine Arbeitgeber wissen auch Bescheid und hatten zugestimmt. Jetzt liegen ja andere Voraussetzungen vor, da ich nun ungeplant schwanger bin, muss ich dann meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin? Ich müsste ...
Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt