nanab
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade gesehen, dass man wegen Corona den Bemessungszeitraum verschieben kann. Gilt dies auch für Selbstständige im Jahr 2022? Also wenn das Kalenderjahr 2022 der eigentliche Bemessungszeitraum ist, kann ich diesen auf 2021 oder noch früher verschieben wenn ich pandemiebedingt sehr viel weniger Einkommen hatte? Vielen Dank und liebe Grüße Nana
Hallo, das wird schwer nachvollziehbar sein. 2022 sind doch viel weniger Einschränkungen gewesen als 2021 oder gar 2020. Da werden Sie schon sehr substantiiert darlegen und beweisen müssen, dass ein Kausalzusammenhang zu der Corona Pandemie besteht. Liebe Grüße NB
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