Daddy_2015
Liebe Frau Bader, wir erwarten unseren Nachwuchs in 02.2015. Jetzt habe ich schon viel über Elterngeld, Elterngeld plus und die Partnermonate gelesen aber es bleiben Fragen bzw. tuen sich immer wieder neue auf. Die erste Frage: Da der 1. Juli 2015 nach Termin des Elterngeldbezugszeitraumes liegt werden wir von der Neuregelung Elterngeld plus wahrscheinlich keinen Nutzen mehr haben? Oder kann dann ab dem 01.07.15 entsprechend umgestellt werden, dass man z. B. dann halbtags arbeitet und sich damit der Restbezugszeitraum entsprechend verlängert? Was ich nicht eindeutig finde: Wird für die Beantragung der Partnermonate das Gehalt des Partners zugrundegelegt der die Partnermonate beantragt? Müssen die Partnermonate als Monate genommen werden oder kann man diese auch als Wochen nehmen? Herzliche Grüße ein werdender Papa :)
Hallo, es ist noch unklar, ob es ab 01/15 oder 07/15 gelten wird Liebe Grüße NB
allmountain
Das neue Elterngeld Plus gilt für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren sind (werden). Dein Elterngeld wird nach deinem Verdienst berechnet. Du musst aber auch 2 Monate nehmen, sonst bekommst du kein EG. Elterngeld gibt es nur für Lebensmonate, nicht Wochen. Bsp Kind ist am 12.2. geboren, du möchtest im dritten und sechsten in EZ mit EG Bezug gehen: 12.4.-11.5. und 12.6.-11.7.
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