Hanna Alva
Guten Abend, Schwanger Arbeitslos geworden. Beworben, unbefristetes Jobangebot erhalten als Erzieherin. Eigenes Kind >3, das vorher noch keinen Kitaplatz hat, bekommt durch den Erziehervertrag Priorität und erhält 6std/ t Kitaplatz. Eingewöhnung startet, vor dem ersten Arbeitstag Schwangerschaft bekannt gemacht (25ssw). BV wegen corona und CMV negativ status. Darf der Kitaplatz des Kindes vom zentralen Vergabesystem der Stadt gekündigt werden um ihn an ein anderes Kind zu geben da Mutter nun 9 Wochen im BV ist und danach regulärer Mutterschutz mit folgend EZ? Hat die Schwangere das Recht gehabt sich auf eine Stelle zu bewerben wo sie ziemlich wahrscheinlich ein BV bekommt?
Hallo, gibt es denn einen Vertrag für as Kind? Dann bleibt der bestehen. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, eine Schwangere muss nicht mitteilen, dass sie schwanger ist, auch wenn dann ein BV erwartbar ist. Rechtlich ist die Schwangere auf der sicheren Seite, aber dass ein Arbeitgeber nicht begeistert ist, ist durchaus verständlich. Häufig ist es so, dass Kinder von Müttern, die schwangerschaftsbedingt oder in Elternzeit zu Hause sind, nur noch stundenweise betreut werden, besonders bei Personalmangel. Hier ist die Priorität weggefallen, das kommt dazu. Ob die Kündigung des Platzes trotz Beginn der Eingewöhnung (Wurde ein Vertrag unterschrieben? Welche Konditionen sind dort festgehalten?) rechtens ist, weiß ich allerdings nicht. Viele Grüße
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