Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kitaplatz einklagen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kitaplatz einklagen?

Linasmummy

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Guten Tag Frau Bader,  wir überlegen den Kitaplatz für unseren 3,5 Jahre alten Sohn einzuklagen. Er würde sonst erst mit fast 5 Jahren erst einen Platz erhalten. Uns stellt sich allerdings die Frage: wenn uns ein Platz angeboten wird und wir diesen ablehnen (weil zB die Einrichtung einen sehr schlechten Ruf hat), verlieren wir dann den Rechtsanspruch auf einen Platz generell oder nur für einen bestimmten Zeitraum? Wir haben Sorge, dass wir ihn ablehnen müssen und dann niemals einen Platz mehr zugeteilt bekommen.    herzlichen Danke für ihr Hilfe! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das kommt darauf an, ob der Platz zumutbar ist. Hierüber streiten inzwischen die gerichte, es kommt auf die Entfernung von der Wohnung an. Liebe Grüße NB 


Ani123

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Soweit die Stadt/Gemeinde ihnen einen Kitaplatz zugewiesen hat können sie entscheiden, ob sie den annehmen oder ablehnen. Die Stadt/Gemeinde muss ihnen keinen weiteren Platz zuweisen. Allerdings können sie selbst bei Kitas anrufen und nachfragen, ob es dort freue Plätze gibt. Wenn sie das sicher wissen könnten sie das der Stadt/Gemeinde mitteilen und darum bitten, statt dem zugewiesenen Platz dort einen Platz zu bekommen.  Es obliegt dann der Stadt/Gemeinde, ob sie dem nachkommen oder nicht.  Trotz Zuweisung und egal ob Angenommen oder abgelehnt oder wenn ihr Kind bereits eine Kita besucht können sie es bei einer anderen Kita regulär anmelden und es kann sein, dass sie dann dort einen Platz bekommen. Ob sie den dann annehmen und ablehnen entscheiden sie. Das Prozedere machen mehrere Eltern jährlich und wechseln so die Kita. 


Linasmummy

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... eventuell muss ich es genauer ausführen. Sofern uns nach der Klage ein Platz zugewiesen würde, den wir ablehnen - verlieren wir dann komplett unseren Rechtsanspruch auf einen Platz für die nächsten Jahre?  einen Ablehnungsbescheid durch das Jugendamt haben wir bereits erhalten. 


Dojii

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Ja, wenn die Kita angemessen ist (Lage bzw. Entfernung), dann hat die Stadt ihr Soll und den Rechtsanspruch erfüllt.  Lehnt ihr diese Kita dann ab, könnt ihr nichts mehr einfordern für dieses Kind. 


Linasmummy

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Vielen Dank für die bisherigen Antworten.  Gilt der Verlust des Rechtsanspruchs auch, wenn die Stadt den Platz anbietet nach dem Widerspruch durch einen Rechtsanwalt, aber noch keine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben wurde? 


Cpt_Elli

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"Rechtsanspruch" ist ungleich "Stadt ist verpflichtet, mir einen Platz zu besorgen". Einen Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz hast du bis zum Schuleintritt. Hast du selbst einen gefunden oder wurde dir ein Platz zugewiesen, in dem dein Kind theoretisch bis zur Schule bleiben könnte, ist der Rechtsanspruch erfüllt. Wenn du den Betreuungsvertrag freiwillig kündigst oder aus nicht-triftigen Gründen den zugewiesenen Platz ablehnst, hast du weiterhin Anspruch auf einen staatlich geförderten Kita-Platz. Aber du musst ihn dir dann selbst suchen, die Stadt hat ihre Pflicht erfüllt und du kannst auch nicht mit einer Klage wegen Verdienstausfall drohen.  "Schlechter Ruf" wird kein triftiger Ablehnungsgrund sein. Wenn du Zweifel an der Qualität der Einrichtung hast, musst du dich an den Träger oder die kommunale Qualitätssicherungsstelle wenden. Solange die Einrichtung aber ihre Dokumentation und andere Papierchen einreicht, wird in der Verwaltung niemand aktiv (so meine Erfahrung).  Die Kommune ist ja froh über jeden Platz.    


Suomi

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Auch dann gilt es. Warum sollte man einen Platz einklagen, wenn sie Stadt einem bereits einen Platz angeboten hatte und man den dann ablehnt.


Cpt_Elli

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Noch einmal: Du verlierst nicht den Rechtsanspruch, aber der Klagegrund entfällt. Wahrscheinlich würde das Gericht die Klage gar nicht annehmen.   


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