Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unter welchen Voraussetzungen können wir einen Kitaplatz einklagen?

Frage: Unter welchen Voraussetzungen können wir einen Kitaplatz einklagen?

Savannah2016

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, wir haben unseren Sohn in 4 von 7 Kitas, die es bei uns im Ort gibt, für einen Kitaplatz ab dem 01.08.2018 angemeldet. Bei uns herrscht Plätzemangel, weshalb eine weitere Kita gebaut werden soll. (Diesen Sommer haben 35 Kinder eine Absage erhalten.) Wann Baubeginn ist steht aber noch in den Sternen. Des Weiteren werden bei uns und in den Nachbarorten Tagesmütter gesucht. Davon gibt es laut der Lokalzeitung scheinbar auch zu wenige. 1. Angenommen wir bekommen keinen Kitaplatz (unser Sohn ist dann 2 Jahre und 4 Monate), haben wir dann die Möglichkeit einen Platz einzuklagen? Oder müssten wir ihn dazu in allen 7 Kitas anmelden? 2 davon sind nicht fußläufig erreichbar (ich laufe da ne halbe Stunde hin, mit Kleinkind sicherlich länger) und einer in der Nähe gefiel uns nicht. 2. Wenn wir Recht bekämen, hätten wir dann trotzdem Pech, weil es eben nicht genug Plätze gibt? Oder ist die Gemeinde dann gezwungen sich irgendwas für uns zu überlegen? Hätten wir dann irgendwelche Möglichkeiten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! :-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben einen Rechtsanspruch, jedoch nicht auf einen bestimmten KiGa - fussläufig 30 min wird zumutbar sein. Wenden Sie sich schriftlich an die Gemeinde, weisen Sie auf den Anspruch hin und setzen Sie eine Frist zur Zuweisung. Das es zu wenig Plätze gibt, ist nicht Ihr Problem. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Ab dem 1. LJ besteht Rechtsanspruch auf einen Platz in der KiTa oder einer Tagesmutter. Die KiTa aussuchen könnt ihr euch aber nicht. Gibt es einen Platz in der, die euch nicht gefällt und ihr lehnt ab, ist euer Anspruch verwirkt. Im Übrigen müsst ihr euch dafür nicht nur bei den einzelnen KiTas anmelden - ihr müsst auch der Stadt mitteilen, dass ihr einen Platz benötigt (ist auf jeden Fall in NRW so), da die Stadt euch sonst ja gar nicht auf dem Plan hat. Kann die Stadt euch keinen Betreuungsplatz zuweisen, könnt ihr klagen - auch den Platz (den es offensichtlich dann aber nicht gibt) oder den entstehenden Verdienstausfall.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ihr habt kein Recht auf einen Platz in einer von euch gewünschten Kita. Lehnt ihr einen angebotenen Platz ab weil die Kita für euch nicht passt habt ihr euren Rechtsanspruch verwirkt. Desweiteren könnt ihr einen Platz einklagen, bzw einen Ausgleich der finanziellen Nachteile die ihr durch die fehlende Betreuung habt bekommen. Dies geht aber nur wenn ihr eine konkrete Arbeitsstelle nachweisen könnt die ihr nicht antreten konntet weil euch die Betreuung fehlt. Tut ihr dies (den finanziellen Ausgleich einfordern) wird euch die Stadt aber wahrscheinlich schnell einen Platz in einer Kita zuweisen. Meist als Überbelegung. Oder euch irgendeine Tagesmutter zuweisen. Ob die euch dann gefällt oder nicht spielt dann keine Rolle. Jeckyll


Kristiiin

Beitrag melden

Der Plätzemangel wird bestimmt besser wenn 1 Kind 4 Plätze blockiert!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Unser Sohn hat seit September letzten Jahres einem Sharingplatz in der Kita Mo-Mi 8:00-12:00. Ich würde gerne ab März 24, wenn mein Sohn wird, wieder mehr arbeiten. Wir haben dies bereits im März diesen Jahres angemeldet. Nu wurde uns gesagt, das wir keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Ganztagesplatz haben, weil wir ja berei ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mich würde aktuell interessieren ob ich rückwirkend vom Ex Partner noch meinen Anteil vom Kindergeld einklagen könnte. Wir hatten damals ein Wechselmodell zu gleichen Anteilen. Und mein Ex Partner hat sich damals verweigert mir mein Anteil auszuzahlen ... kann ich mir sowas Jahre später noch einklagen? Danke schon m ...

Hallo ich bin Mama von 3 Kindern. Wir haben letztes Jahr keinen Krippenplatz bekommen und deswegen den Rechtsanspruch geltend gemacht. Nun haben wir einen Krippenplatz erhalten, diesen möchten wir jedoch absagen. Hier meine Gründe: Kind 1 ist Schulkind, hat Ferien und Seminartage (1pro Schuljahr) Kind 2 ist in Kita A, dieser hat im Sommer und übe ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn bekommt Gott sei Dank ab 01. Oktober 24 seinen Kitaplatz. Doch leider endet meine voll ausgeschöpfte Elternzeit am 16. September 24. In meiner Anmeldung hatte ich deshalb den 01. August 24 angegeben das wir genügend Zeit haben ohne Stress. Da mein Sohn noch nie in einer Betreuung war. Leider kann niemand sonst die Ei ...

Guten Tag Frau Bader,  wir überlegen den Kitaplatz für unseren 3,5 Jahre alten Sohn einzuklagen. Er würde sonst erst mit fast 5 Jahren erst einen Platz erhalten. Uns stellt sich allerdings die Frage: wenn uns ein Platz angeboten wird und wir diesen ablehnen (weil zB die Einrichtung einen sehr schlechten Ruf hat), verlieren wir dann den Rechtsa ...

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb ...

Sehr geehrte Frau Bader, und auch alle anderen... wir haben im März unserer drittes Kind bekommen.Wegen Komplikation musste ich im Februar / März bis zur Geburt Bettruhe eingehalten . Unsere zwei Kinder hat mein Mann in der Zeit zur Krippe gebracht/ abgeholt. Hierzu hat er von der Krankenkasse Stunden für den Verdienstausfall genehmigt bekom ...

Sehr geehrte Frau Bader,   wir hatten für unsere Tochter ursprünglich einen Kitaplatz (U3) ab April 24 gesucht, nach Mitteilung der Stadt dass hier erst immer nach den Sommerferien eingewöhnt wird haben wir das akzeptiert. Nun haben wir im normalen Vergabeprozess keinen Platz erhalten. Antrag auf Notplatz wurde direkt gestellt, hier werden w ...

Guten Tag liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Elterngeldes.  Mein Elterngeld erhalte ich noch bis März 2025 jedoch geht die Eingewöhnung meiner Tochter im Oktober 2024 los. Erhalte ich trotzdem weiter das Elterngeld auch wenn meine Tochter bereits in der Kita ist? Mir wurde gesagt, dass ich dann keinen Anspruch mehr hab ...

Sehr geehrte Frau Bader,  vielen herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit für Fragen nehmen!  Wir haben im Juli diesen Jahres bei einer Tagesmutter angefangen, die Eingewöhnung ist chaotisch gelaufen (und hat nicht geklappt) und wir sind sehr unzufrieden. Nun haben wir frühzeitig zu September diesen Jahres einen Kitaplatz angeboten bekommen und m ...