Weißklee
Guten Tag Frau Bader, Ich war mit unserem 1. Kind 3 Jahre bis 16.08 in Elternzeit und hatte zuletzt kein Einkommen. Unser 2. Kind hat am 28.10. Entbindungstermin. Ich habe als Beamtin ab 16.08 Dienstbezüge bezogen. Ist es möglich den Oktober 25 auch im Bemessungszeitraum zu berücksichtigen? Ich hatte ja vor dem August keinerlei Einkommen. Vielen Dank und Liebe Grüße
Hallo, ja, wenn das Kleine erst im November zu Welt kommt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn das Kind erst im November geboren werden sollte, ja.
Dojii
Wie schon gesagt wurde nur, wenn dein Kind später als erwartet, also im November geboren wird. Der Geburtsmonat selbst kann unter keinen Umständen mit in die Berechnung rutschen.
Neverland
Macht doch eh den Kohl nicht fett. Ohne Einkommen gehen da ja nur Null-Monate in die Berechnung. Damit sich die Monate August, September und Oktober nenneswert beim neuen EG bemerkbar machen, müssten die Bezüge schon ziemlich hoch sein. Sonst wird es ja eh nur Mindest-EG.
Neverland
Wobei Monate mikt Mutterschutz ja auch noch rausgerechnet werden. Weiß nur nicht ob das Beamten etwas anders ist, weil kein Mutterschaftsgeld sonden voller Bezug.
Dojii
Bei Beamten gilt grundsätzlich 12 Monate vor Geburt, da wird der Mutterschutz nicht rausgerechnet.
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