Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ohne Arbeit

Frage: Elterngeld ohne Arbeit

SabrinaM

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Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf EG, aber keinen auf EZ. Sie müssen klären, wie Sie im Januar krankenversichert sind - es könnte eine Familienversicherung sein, über Bürgergeld oder freiwillig selber. Während des Bezuges von EG ist man beitragsfrei versichert, wenn man sich freiwillig versichert uU nicht. Liebe Grüße NB (die auch am 21.02. geboren ist)


Neverland

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Wieso besteht kein Anspruch auf ALG1 für die paar Tage? Das sollte dringend abgeklärt werden. Wegen Mutterschaftsgeld und dem Versicherungsschutz. EG gibt es, Anspruch auf EZ keinen


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