Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit-Anmeldung Vater Bindungszeitraum

Frage: Elternzeit-Anmeldung Vater Bindungszeitraum

ZimtundZucker

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich erwarten Ende Oktober ein Kind. Im ersten Monat möchten wir gemeinsam Elternzeit nehmen (bzw. ich bin dann ohnehin im Mutterschutz). Dafür hat er bereits den Antrag gestellt.  Ab August nächsten Jahres, also dem 9. Lebensmonat des Kindes, bis zum 14. Lebensmonat möchte dann mein Partner in Elternzeit gehen, ich arbeite dann wieder. Das hat er bei seinem Antrag für die Elternzeit aber noch nicht angegeben. Ist das nun überhaupt noch möglich? Ich habe gelesen, dass man sich für die ersten zwei Jahre bindet und er das schon bei der Elternzeit-Anmeldung für den ersten Monat hätte angeben müssen. Wenn nein, wissen Sie einen anderen Ausweg? Vielen Dank und herzliche Grüße


Dojii

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Er hat sich tatsächlich nun für zwei Jahre festgelegt und dem Arbeitgeber verbindlich mitgeteilt, dass er in den anderen 23 Monaten bis zum 2. Geburtstag des Kindes wieder arbeitet.  Will er jetzt doch nochmal Elternzeit nehmen in diesen 2 Jahren, ist er auf die Kulanz seines Arbeitgebers angewiesen. Ein Recht auf diese Elternzeit hat er aber nicht mehr, der Arbeitgeber darf also auch einfach ablehnen. 


ZimtundZucker

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Hallo Dojii, danke für die schnelle Antwort! Tatsächlich ist der Fall noch ein bisschen komplizierter, weil der Vertrag meines Partners - er ist bei einer Behörde beschäftigt - im Juni ausläuft. Immerhin steht im Raum, dass der Vertrag evtl. noch ein paar Monate verlängert wird. Ich bin mir nun unsicher, was das heißt: Falls der Vertrag nicht verlängert wird, muss mein Partner sich nun also arbeitssuchend melden und kann keine Elternzeit beantragen, richtig? (Es sei denn, die Agentur für Arbeit wäre kulant und würde die Elternzeit trotz des Bindungszeitraums genehmigen). Andererseits wäre es vielleicht gar nicht so klug gewesen, Elternzeit zu beantragen, weil mein Partner dann für diese Zeit auf ALG verzichtet hätte. Oder denke ich da falsch? Falls der Vertrag verlängert wird oder er eine andere Stelle findet, müsste mein Partner nun also auf die Kulanz des Arbeitgebers setzen, ihm kurz nach der Verlängerung bzw. der Neueinstellung die Elternzeit zu genehmigen. Wenn er das nun schon angegeben hätte, hätte der Arbeitgeber ihm das nicht verweigern können. Korrekt? Viele Grüße


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