ZimtundZucker
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich erwarten Ende Oktober ein Kind. Im ersten Monat möchten wir gemeinsam Elternzeit nehmen (bzw. ich bin dann ohnehin im Mutterschutz). Dafür hat er bereits den Antrag gestellt. Ab August nächsten Jahres, also dem 9. Lebensmonat des Kindes, bis zum 14. Lebensmonat möchte dann mein Partner in Elternzeit gehen, ich arbeite dann wieder. Das hat er bei seinem Antrag für die Elternzeit aber noch nicht angegeben. Ist das nun überhaupt noch möglich? Ich habe gelesen, dass man sich für die ersten zwei Jahre bindet und er das schon bei der Elternzeit-Anmeldung für den ersten Monat hätte angeben müssen. Wenn nein, wissen Sie einen anderen Ausweg? Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo, es greift hier die Bindungswirkung der erten 24 Monate - eine Änderung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Liebe Grüße NB
Dojii
Er hat sich tatsächlich nun für zwei Jahre festgelegt und dem Arbeitgeber verbindlich mitgeteilt, dass er in den anderen 23 Monaten bis zum 2. Geburtstag des Kindes wieder arbeitet. Will er jetzt doch nochmal Elternzeit nehmen in diesen 2 Jahren, ist er auf die Kulanz seines Arbeitgebers angewiesen. Ein Recht auf diese Elternzeit hat er aber nicht mehr, der Arbeitgeber darf also auch einfach ablehnen.
ZimtundZucker
Hallo Dojii, danke für die schnelle Antwort! Tatsächlich ist der Fall noch ein bisschen komplizierter, weil der Vertrag meines Partners - er ist bei einer Behörde beschäftigt - im Juni ausläuft. Immerhin steht im Raum, dass der Vertrag evtl. noch ein paar Monate verlängert wird. Ich bin mir nun unsicher, was das heißt: Falls der Vertrag nicht verlängert wird, muss mein Partner sich nun also arbeitssuchend melden und kann keine Elternzeit beantragen, richtig? (Es sei denn, die Agentur für Arbeit wäre kulant und würde die Elternzeit trotz des Bindungszeitraums genehmigen). Andererseits wäre es vielleicht gar nicht so klug gewesen, Elternzeit zu beantragen, weil mein Partner dann für diese Zeit auf ALG verzichtet hätte. Oder denke ich da falsch? Falls der Vertrag verlängert wird oder er eine andere Stelle findet, müsste mein Partner nun also auf die Kulanz des Arbeitgebers setzen, ihm kurz nach der Verlängerung bzw. der Neueinstellung die Elternzeit zu genehmigen. Wenn er das nun schon angegeben hätte, hätte der Arbeitgeber ihm das nicht verweigern können. Korrekt? Viele Grüße
Ani123
Findet er einen neuen Arbeitsplatz wenn er mitteilt, dass er die ersten 6 Monate in EZ sein wird? Vermutlich nicht. Gibt er die EZ im Vorstellungsgespräch nicht an, bekommt die Stelle, unterschreibt den Vertrag und es bleiben noch mindestens 7 Wochen um die EZ zu melden kann er das machen. Wobei er auf die Zustimmung des neuen Arbeitgebers angewiesen ist. Vermutlich wird der das eher ablehnen. Was soll der neue Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer der nicht da ist? Hätte er die EZ in der ersten Meldung mitgemeldet würde diese auch beim neuen Arbeitgeber gelten. Es stellt sich die Frage, ob ein neuer Arbeitgeber ihn einstellt mit dem Wissen, dass er erstmal in EZ sein wird. Vermutlich nicht. Fristgerecht dem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass die EZ da ist ist möglich. Wobei das beim Arbeitgeber nicht den besten Eindruck hinterlassen wird wenn er direkt in EZ ist. Sollte sein jetziger Arbeitgeber seinen Vertrag verlängern kann er dort erneut EZ melden. Sein Arbeitgeber muss dem zustimmen. Ohne Arbeitgeber ist er Hausmann. Der Agentur für Arbeit steht er nicht zur Verfügung, weil er sich um das Baby kümmert. (Ich gehe davon aus, dass sie in der Zeit arbeiten gehen. Falls nicht steht er der Agentur für Arbeit zur Verfügung.) Der Bezug von ALG1 setzt voraus, dass das Kind betreut ist. (Die Betreuung kann von der Kindesmutter erfolgen.) Soll er in der Zeit EG beziehen? Um EG zu bekommen muss er das mindestens 2 Monate beziehen. Sie haben nur 1 Monat gemeldet. Bekommt er dafür EG und bezieht keinen weiteren Monat wird er das zurückzahlen müssen.
Neverland
Warum sollte er auf die Zustimmung des neuen AG angewiesen sein? Was hat dieser mit möglichen Vereinbarungen bezüglich einer EZ bei dem vorherigen AG zu schaffen? Insofern, er kann dann ganz normal mit 7 Wochen Frist beim neuen AG EZ mitteilen. Kommt aber halt ziemlich blöde, weil sicherlich noch in Probezeit und fraglich, ob er dann nicht nach der EZ die Kündigung bekommt. Insofern würde ich wahrscheinlich ganz anders planen und die EZ bzw zumindestens den EG-Monat dann nehmen, wenn der Vertrag beim alten AG wirklich nicht verlängert wird. Muss halt nur dann wegen der Lebensmonate abgestimmt werden, aber das sollte planbar sein. Notfalls erst für ein paar Tage ALG1 beantragen, dann den Monat EG nehmen, dann wieder ALG1 bis zu Beginn von einem neuen Arbeitsvertrag. Ez ist es dann zwar nicht, die ist aber auch nicht zwingend nötig für EG. Er darf halt nur nicht mehr als 32 Std arbeiten. Und die Mutter darf da nicht auch im Basis-EG-Bezug sein. Sollte also entsprechend finanziell geplant und vorbereitet sein. Noch besser wäre es natürlich, der bisherige AG verlängert und ist so kulant und genehmigt unproblematisch den 2ten Monat. So wie er mal angedacht war.
KielSprotte
So wie ich das lese, will er ja vom 9.-14. Lebensmonat EZ machen, also ein halbes Jahr. Kommt sicherlich gut bei einem neuen AG und beim alten AG sicherlich genauso super, da die den Vertrag sicherlich nicht verlängern, um ihn NICHT zur Verfügung zu haben.
85kathali
Also wenn ich richtig gerechnet habe, will dein Partner ungefähr zu dem Zeitpunkt Elternzeit nehmen, zu dem auch der Vertrag ausläuft. Ist angedacht, dass er in der Zeit Elterngeld bezieht? Dann passt das doch. Er meldet sich rechtzeitig zum Auslaufen des Vertrags arbeitslos, bezieht dann kurz ALGI und unterbricht dann den Bezug um Elterngeld zu beziehen. Wenn das ausläuft und er dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht meldet er sich wieder arbeitssuchend und bezieht wieder ALG I bis er eine Stelle gefunden hat. Elternzeit kann er ohne AG nicht nehmen, aber Elterngeld beziehen schon. Mein Arbeitsvertrag lief kurz vor dem Muttersschutz aus. Ich bekam dann ein paar Wochen ALG I, dann Mutterschaftsgeld, dann Elterngeld und dann habbich mich wieder arbeitssuchend gemeldet mit ALGI Bezug bis ich eine neue Stelle hatte.
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