Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Guten Tag, meine Anfrage ist etwas kniffelig und ich werde aus den Gesetzestexten zum Thema Elternzeit nicht schlau ... Leider habe ich zur Zeit etwas Stress mit meinem Arbeitgeber und ich möchte den Job aber auch nicht verlieren, sondern etwas Gras über die Sache wachsen lassen. Ich habe zwei Kinder (3,25 und 1,5 Jahre) und für beide Kinder jeweils 2 Monate Elternzeit (aber nicht zusammenhängend) genommen. Ich war also bereits 4 einzelne Monate seit 2019 in Elternzeit. Wenn ich nun einen Elternzeitantrag stelle, habe ich scheinbar einen Kündigungsschutz?! Ich möchte meinem Arbeitgeber maximal lange aus dem Weg gehen und nach dieser langen Zeit wieder dort anfangen. Welche Möglichkeiten/Varianten habe ich für welches Kind? Welche Fristen muss ich einhalten (7 vs. 13 Wochen)? Über Hilfe und Unterstützung wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Micha Schmitz

von MichaSchmitz am 05.06.2022, 21:56



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Hallo, Sie haben Für Kind I 24 Mo., Antragsfrist 13 Wochen, einer Zustimmung des AG bedarf es nicht. Für Kind II können SIe EZ bis zum 3. Geb mit einer Frist von 7 Wochen nehmen. Die 2-Jahresbindung läuft aber noch, also danach, es sei denn, er stimmt zu. ANsosnten ab dem 2. Geb. ohne seine Zustimmung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2022



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Fürs ältere Kind hast du noch 2 Jahre Anspruch, da man bis zu 24 Monate über das 3. Lebensjahr schieben kann. Fürs zweite jüngere Kind 34 Monate, wenn du 2 hattest. Frist Fürs ältere Kind 13 Wochen vor Beginn, Fürs jüngere 7 Wochen (da unter 3 Jahre). Alle Reste müssen fürs jeweilige Kind einen Tag vor dem 8. Geburtstag enden.

von mellomania am 05.06.2022, 22:06



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Vergiss nicht, dass du in der Zeit KEIN EG bekommst und kein Einkommen hast. Außer du arbeitest in der ez woanders das geht bis zu 30 h aber nur nach!!!! vorheriger Genehmigung deines AG.

von mellomania am 05.06.2022, 22:18



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

1. Dazuzusagen zu dem, was meine Vorschreiberin schrieb, ist aber noch, dass du die Elternzeit für das kleinere Kind erst wieder nach dem zweiten Geburtstag nehmen kannst, ohne dass der AG zustimmen muss, weil die ersten beiden Jahre hättest du bei Beginn des ersten Monats den du genommen hast festlegen müssen. 2. Außerdem muss man dem meiner Vorschreiberin evtl noch hinzufügen (aber das weiß ich nicht genau): Man muss man mit dem ersten Elternzeitantrag auch die Übertragung über das dritte Lebemsjahr hinaus beantragen (könnte sich geändert haben…?), dann wäre die EZ von K1 verfallen. Falls ich bei Punkt 2 unrecht habe, wäre die „schnellste“ Variante also in 13 Wochen (vllt vorher Urlaub nehmen, dass du schneller weg bist?) und du könntest für K1 noch 2 Jahre und für K1 zwei Jahre zusammenhängend nehmen wärst also in 13 Wochen beginnend für 4 Jahre weg. Falls ich bei Punkt 2 recht habe, dann wäre ja auch für K2 was verfallen und du wärest frühestens am 2. Geburtstag von K2 für 1 Jahr weg.

von JuniMama-xx-xx-?? am 05.06.2022, 22:24



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

bezieht sich der bindungszeitraum von 2 jahren auf das aktuell kind oder generell? wenn nein könnte er fürs ältere ein halbes jahr melden, dann rest von kind 2 und dann rest von kind 1. dann ginge nix verloren...

von mellomania am 06.06.2022, 01:13



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Nach neuer Rechtsprechung braucht es für die Übertragung der Elternzeit nach dem 3. Geburtstag keiner Zustimmung vom Arbeitgeber mehr. Für das jüngere Kind kann der Ap erst nach dem 2. Geburtstag Elternzeit nicht nehmen. Bindungszeitraum noch nicht vorbei.

Mitglied inaktiv - 06.06.2022, 09:08



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Unabhängig von der eigentlichen Frage: scheinbar hat der AG ja berechtigten Grund, sauer zu sein - ansonsten müsste man sich dem wohl eher nicht über EZ entziehen? Je nach dem, um was es handelt, kann entweder fristlos gekündigt werden oder eben direkt im Anschluss an die EZ. Meinst du ernsthaft, dass du mit einfach verschwinden statt klären wollen eine Basis dafür schaffst, später dort wieder gerne gesehen zu werden? Insbesondere, wenn der AG evt sogar berechtigter Weise Stress macht? Das bezweifle ich ehrlich gesagt. „Gras über die Sache wachsen lassen“ ist generell keine optimale Art, Stress zu klären und dann ist später bestimmt alles wieder tutti.

von cube am 06.06.2022, 10:07



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Stimmt, die EZ verfällt nicht mehr, er könnte also mit der von K1 also in 13 Wochen starten. Aber Kündigungsschutz hat er ja ab Anmeldung der EZ, Max aber 14 Wo, darum geht es ihm, also ist ja recht egal wenn diese in 13 Wo beginnt. Allerdings ist ein Fallstrick, dass der AG beim dritten Teilabschnitt Mitspracherechte hat (es ist ja für beide Kinder der dritte Abschnitt).

von JuniMama-xx-xx-?? am 06.06.2022, 23:35



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Er darf doch 3 Abschnitte pro Kind machen. ?

von mellomania am 07.06.2022, 00:24



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Es ist doch erst der zweite Abschnitt je Kind

Mitglied inaktiv - 07.06.2022, 07:18



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Ne, er hatte zwei separate nicht zusammen hängende Monate pro Kind. Wäre dann jetzt der 3. Oder?

von mellomania am 07.06.2022, 09:09



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Wenn der dritte Zeitabschnitt nach dem dritten Geburtstag ist dann kann der AG mit Begründung ablehnen. Bereits zwei Zeitabschnitte nehmen und nur den dritten nach dem dritten Geburtstag zu übertragen ist nicht die „sichere Seite“.

von JuniMama-xx-xx-?? am 07.06.2022, 10:00



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Der Bindungszeitraum gilt nur für das jeweilige Kind

von JuniMama-xx-xx-?? am 07.06.2022, 10:03



Antwort auf: Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Wann der Bindungszeitraum endet weiß man nicht weil man nicht weiß welche LM er EZ genommen hat.

von JuniMama-xx-xx-?? am 07.06.2022, 11:28



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