Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Vater

nate.j4

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Guten Tag,   ich bin frisch gebackene Mama seid dem 15.12.24 ->(es ist ein frühchen 36+6) ausgezählt wäre ich (am 06.01.25) und geplanter Kaiserschnitt wäre der 27.12.25 Ich beziehe 1 Jahr Elternzeit.   Meine Frage ist: mein Mann arbeitet seid Oktober in einer leihfirma (zeitarbeiter) und ist noch in der Probezeit. Wäre es möglich das er auch elternzeit nehmen kann oder geht das nicht da er in der Probezeit ist ? Mit freundlichen Grüßen, Natali Janeska 


nate.j4

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Hallo,   danke für die schnelle Rückmeldung  Muss man aber nicht 7 Wochen vorher Elternzeit beantragen beim AG ansonsten geht das ja nicht oder ?  Oder gibs da besondere Regelungen bei frühchen das es nachträglich einreichen ksnn ?   lg  Natali Janeska 


Andrea6

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Du mußt die Frage neu stellen, u.a. auch mit der Angabe, zu welchem Termin dein Mann die Elternzeit beantragt hatte. In dringenden Fällen kann die Frist verkürzt werden.


nate.j4

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Mein Mann hat noch nichts beantragt  im Internet steht halt das es 7 Wochen vorher beantragen muss beim AG sonst gilt das nicht. Aber frage stellt sich ja meine kleine ist früher gekommen als ET Datum ob es da Ausnahmen gibt weil sie als Frühchen gilt    lg Natali 


KielSprotte

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Nein er kann nur mit der 7 Wochen Frist EZ nehmen. Wenn er bereits fristgerecht EZ angemeldet hätte mit dem Vermerk "ab Geburtstag des Kindes vorraussichtlich xy", dann wäre er jetzt ab dem 15.12. in EZ. 


nate.j4

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Achso okey  Also unabhängig ob es ein frühchen ist ? Weil ET Termin wäre der 06.1.25 gewesen    Lg Natali 


MamaausM

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Die 7 wochenfrist gilt auch in eurem Fall.... hätte er Ende November (also 7 Wochen vor dem 6.01.25) Elternzeit beantragt, dann wäre er ab 15.12 zuhause 


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