Hallo!
Unsere Tochter kommt im Juli. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit beantragt. Mein Freund hat gerade erst einen neuen Job angefangen, würde aber später noch die 2 Monate Elternzeit nehmen. Müssen wir die jetzt schon mit beantragen?
Vielen Dank!
von
Jeniso
am 19.05.2023, 22:00
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Hallo,
die Antragsfrist ist 7 Wo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2023
Antwort auf:
Elternzeit Vater
In welchen Lebensmonate möchte ihr Freund EZ nehmen? Die EZ muss er 7 Wochen vor Beginn beim AG melden. Bei EG muss es vom Lebensmonat aus genommen werden. EZ kann so genommen werden, wie man will bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
von
Ani123
am 21.05.2023, 10:35
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Nein er muss jetzt noch gar nix angeben.
spätestens 7 Wochen vor Beginn seiner EZ muss er es dem AG mitteilen.
Wenn er also erst nächstes Jahr z. B. in ZU gehen will ist da noch eeeeewig Zeit :-)
VG
D
von
desireekk
am 21.05.2023, 14:09