Lottiloe
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell im betrieblichen Beschäftigungsverbot (Werksstudentin) als Notfallsanitäterin im Rettungsdienst (Notfallrettung) und erhalte entsprechend auch Mutterschutzlohn. Ab November möchte ich im Rahmen meines Medizin Studiums das Praktische Jahr beginnen. In meiner Stadt wird dafür an allen Kliniken eine Aufwandsentschädigung (300-600 Euro) gezahlt. Sollte ich die Aufwandsentschädigung des Klinikums ablehnen, um meinen Mutterschutzlohn nicht zu gefährenden, oder darf ich beides parallel beziehen? Vielen dank für Ihre Hilfe :)
Hallo, ich verstehe das nicht so ganz. Bitte Frage neu stellen mit der Info, was ohne Eintritt der SchwS passiert wäre. Läuft die Tätigkeit als Sanitäter weiter? Parallel? Liebe Grüße NB
KielSprotte
Darfst du das praktische Jahr überhaupt schwanger antreten? Sind die Tätigkeiten Mutterschutzkonform?
Lottiloe
Ja, darf ich. Die Tätigkeitsgebiete werden entsprechend angepasst.
Lottiloe
Ohne Eintritt der Schwangerschaft, wäre die Tätigkeit weiter gelaufen und ich hätte sowohl weiter im Rettungsdienst gearbeitet als auch mein PJ durchgeführt. Mit Eintritt der Schwangerschaft hat mir mein Chef ein betriebliches Beschäftigungsverbot erteilt. Mein Arbeitsvertrag im Rettungsdienst ist unbefristet. Das PJ ist ein Pflichtpraktikum, welches im Rahmen des Studiums, vor dem 3. Staatsexamen abgeleistet werden muss.
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