Der gute
Nein, das darf sie im Übrigen nicht. Das ist eine Straftat und zwar das ausspielen von Daten ein Moment mal eben. Ich suche ihn gleich mal den Paragraphen raus Paragraph 202a § STGB sie kann sein Geld oder freiheitsstrafe bestraft werden. Vor allem, wenn das ohne ihr Wissen passiert
Bezieht sich auf die Anfrage zuvor, oder? Ja, ich denke auch, dass das problematisch ist. Das ist eben das Problem, dass Handy, Laptop etc bei Kindern Überhand nimmt. Ich habe auch keinerlei Verständnis für Handyhalterungen für den Buggy.
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