Lenaaa
Folgende Frage zur Situation: Geburt 1. Kind in 06/23 Basiselterngeld bis 06/24 Verlängerung Elternzeit bis 11/25 Mutterschutz Kind 2 ab 12/25 ET 2. Kind 01/26 Es wurde zw. 1. und 2. Kind also nicht gearbeitet. Ist es möglich mit einer Selbstständigkeit ab 10/25 den Bemessungszeitraum auf das Kalenderjahr 2022 zurück zu schieben? Begründung: 2025 MuSchu 2024 Elterngeldbezug 2023 Elterngeldbezug (Vertrag Arbeitsverhältnis Vollzeit läuft weiter aber ruht während Mutterschutz und Elternzeit 2. Kind) Herzlichen Dank und LG Lena
Hallo, zum EG-Trick beraten wir nicht.
KielSprotte
Da wirst du gegenüber der Elterngeldstelle aber SEHR gute Argumente benötigen, um die Gründung einer Selbstständigkeit so kurz vor erneutem Mutterschutz zu belegen. Welcher Art soll die Selbstständigkeit überhaupt sein? Denn du benötigst auch die Genehmigung deines Arbeitgebers.
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