Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit abgelehnt - soll ich jetzt intervenieren, oder erst wenn es"ernst" wird?

Frage: Elternteilzeit abgelehnt - soll ich jetzt intervenieren, oder erst wenn es"ernst" wird?

Diana W.

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat unter 15 Beschäftigte, ich bin seit ca. 3 Jahren in Teilzeit (32h) angestellt mit unbefristetem Vertrag. Mein Arbeitgeber finanziert sich ausschliesslich durch Projektgelder, die größtenteils auslaufen in 8 Monaten. Eine erneute Projektfinanzierung wird beantragt, ist aber nicht sicher. Mitte August bin ich Mutter geworden. 5 Tage nach Geburt habe ich schriftlich angezeigt (per Mail, ohne Unterrschrift), dass ich zwei Jahre in Elternzeit sein werde, davon das erste Jahr mit 0 Stunden (ich bleibe ganz zu Hause), das zweite Jahr mit 30h. Hintergrund ist, dass ich erstens keine Pausen machen muss wie bisher bei nur 6h pro Tag, und zweitens dann im zweiten Jahr schwerer kündbar als ohne Elternzeit (im Vergleich zu Kollegen, die nicht in Elternzeit sind; mein AG ist nämlich bekannt für Entlassungen unliebsamer Kollegen). Definitiv wollte ich aber nach einem Jahr wieder kommen und bin auf Einkommen angewiesen. Auch 32h wie zuvor wäre ich gern bereit zu arbeiten. Mein Arbeitgeber hat auf die Ankündigung 6 Wochen lang nicht reagiert. Da ich für den Elterngeldantrag eine Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeitdauer, Beschäftigung etc. Benötige, kam das Thema wieder auf. Nun hat mein AG reagiert schriftlich und verweigert mir die Teilzeittätigkeit ab Sommer mit Begründung der ungewissen finanziellen Situation.  Das war mir ja von Anfang an klar - und wenn keine Gelder im nächsten Jahr da sind, weiß ich, dass ich wie alle Mitarbeiter gekündigt werden kann. Nun habe ich aber Sorge, da die Teilzeittätigkeit abgelehnt wurde, dass ich bei auf dem zweiten Jahr Elternzeit "sitzen bleibe" - also ab nächsten Sommer weder Elterngeld noch Einkommen habe. Lieber wäre mir, nur ein Jahr Elternzeit mit 0h zu haben, und dann keine Elternzeit mehr und regulär in meine 32h zurückkehre. Oder, falls wirklich keine weiteren Projektgelder kommen, ich eine Entlassung und Anspruch auf ALG1 erhalte. Wie reagiereich am besten - ignorieren, da der Widerspruch erst nach 6 Wochen erfolgt und damit ungültig ist? Nochmal offiziell schreiben, dass ich nach einem Jahr Elternzeit regulär in 32h zurückkehre? Oder was sonst?   Ich bin gerade sehr unsicher und habe Sorge, es falsch formuliert zu haben, da ich das zweite Eltenzeitjahr ja nur will, sofern ich arbeiten kann. Vielen Dank!  


Dojii

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Für Kinder, die nach dem 01.05.2025 geboren wurden, können sowohl Elternzeit als auch Elternteilzeit in Textform angemeldet werden, eine schriftliche Anmeldung mit Unterschrift ist nicht mehr nötig. Gleichzeitig ist es dem Arbeitgeber aber nun auch erlaubt, die Elternteilzeit per E-Mail (begründet) abzulehnen.  Das heißt, deine Anmeldung nach der Geburt ist gültig und deine Teilzeit, da nicht rechtzeitig abgelehnt, gilt als genehmigt.  Hilfweise kannst du aber auch auf § 15 Abs. 5 S. 5 BEEG verweisen, denn dort ist geregelt, dass du eine bereits vor der Elternzeit laufende Teilzeit (mit max. 32 Wochenstunden) auch während der Elternzeit OHNE Genehmigung des Arbeitgebers fortführen darfst: "Hat die/der Elternzeitberechtigte schon vor Beginn der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden ausgeübt, kann er sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers fortsetzen."


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