Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit abgelehnt - soll ich jetzt intervenieren, oder erst wenn es"ernst" wird?

Frage: Elternteilzeit abgelehnt - soll ich jetzt intervenieren, oder erst wenn es"ernst" wird?

Diana W.

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat unter 15 Beschäftigte, ich bin seit ca. 3 Jahren in Teilzeit (32h) angestellt mit unbefristetem Vertrag. Mein Arbeitgeber finanziert sich ausschliesslich durch Projektgelder, die größtenteils auslaufen in 8 Monaten. Eine erneute Projektfinanzierung wird beantragt, ist aber nicht sicher. Mitte August bin ich Mutter geworden. 5 Tage nach Geburt habe ich schriftlich angezeigt (per Mail, ohne Unterrschrift), dass ich zwei Jahre in Elternzeit sein werde, davon das erste Jahr mit 0 Stunden (ich bleibe ganz zu Hause), das zweite Jahr mit 30h. Hintergrund ist, dass ich erstens keine Pausen machen muss wie bisher bei nur 6h pro Tag, und zweitens dann im zweiten Jahr schwerer kündbar als ohne Elternzeit (im Vergleich zu Kollegen, die nicht in Elternzeit sind; mein AG ist nämlich bekannt für Entlassungen unliebsamer Kollegen). Definitiv wollte ich aber nach einem Jahr wieder kommen und bin auf Einkommen angewiesen. Auch 32h wie zuvor wäre ich gern bereit zu arbeiten. Mein Arbeitgeber hat auf die Ankündigung 6 Wochen lang nicht reagiert. Da ich für den Elterngeldantrag eine Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeitdauer, Beschäftigung etc. Benötige, kam das Thema wieder auf. Nun hat mein AG reagiert schriftlich und verweigert mir die Teilzeittätigkeit ab Sommer mit Begründung der ungewissen finanziellen Situation.  Das war mir ja von Anfang an klar - und wenn keine Gelder im nächsten Jahr da sind, weiß ich, dass ich wie alle Mitarbeiter gekündigt werden kann. Nun habe ich aber Sorge, da die Teilzeittätigkeit abgelehnt wurde, dass ich bei auf dem zweiten Jahr Elternzeit "sitzen bleibe" - also ab nächsten Sommer weder Elterngeld noch Einkommen habe. Lieber wäre mir, nur ein Jahr Elternzeit mit 0h zu haben, und dann keine Elternzeit mehr und regulär in meine 32h zurückkehre. Oder, falls wirklich keine weiteren Projektgelder kommen, ich eine Entlassung und Anspruch auf ALG1 erhalte. Wie reagiereich am besten - ignorieren, da der Widerspruch erst nach 6 Wochen erfolgt und damit ungültig ist? Nochmal offiziell schreiben, dass ich nach einem Jahr Elternzeit regulär in 32h zurückkehre? Oder was sonst?   Ich bin gerade sehr unsicher und habe Sorge, es falsch formuliert zu haben, da ich das zweite Eltenzeitjahr ja nur will, sofern ich arbeiten kann. Vielen Dank!  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag hatte die TZ ja in diesem Umfang bereits vorher genehmigt, da braucht er wirtschaftliche Gründe zur Ablehnung. Sie haben alternativ die Möglichkeit, mit Zustimmung des AG in TZ bei einem anderen AG zu arbeiten - vllt gar nicht schlecht für den Fall, dass es keine weiteren Projekte gibt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Für Kinder, die nach dem 01.05.2025 geboren wurden, können sowohl Elternzeit als auch Elternteilzeit in Textform angemeldet werden, eine schriftliche Anmeldung mit Unterschrift ist nicht mehr nötig. Gleichzeitig ist es dem Arbeitgeber aber nun auch erlaubt, die Elternteilzeit per E-Mail (begründet) abzulehnen.  Das heißt, deine Anmeldung nach der Geburt ist gültig und deine Teilzeit, da nicht rechtzeitig abgelehnt, gilt als genehmigt.  Hilfweise kannst du aber auch auf § 15 Abs. 5 S. 5 BEEG verweisen, denn dort ist geregelt, dass du eine bereits vor der Elternzeit laufende Teilzeit (mit max. 32 Wochenstunden) auch während der Elternzeit OHNE Genehmigung des Arbeitgebers fortführen darfst: "Hat die/der Elternzeitberechtigte schon vor Beginn der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden ausgeübt, kann er sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers fortsetzen."


Ani123

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Weisen sie ihren Arbeitgeber darauf hin, dass er die Frist zur Ablehnung von TZ in EZ nicht eingehalten hat und sie sich freuen ab Tag X (1. Geburtstag ihres Kindes) wieder zur Arbeit zu kommen. Die Frist zur Ablehnung beträgt 4 Wochen. Ansonsten gilt der Antrag wie gestellt als genehmigt.  Haben sie im Antrag ihre Wunscharbeitszeiten mit angegeben? Wenn ja sind die genehmigt. Wenn nein kann ihr Arbeitgeber bestimmen zu welchen Zeiten sie arbeiten. Wenn er sie raus haben möchte kann er die Zeiten z. B. außerhalb der Kinderbetreuung legen. Daher wäre es gut, wenn sie ihm ihre Zeiten bereits mitteilen.  Z. B. können sie o. g. Text nach "... wieder zur Arbeit kommen." schreiben "Ich werde von Montag bis Freitag jeweils von X-X Uhr da sein." Wahlweise noch ergänzen "Das entspricht fast meinen Arbeitszeiten wie vor der EZ." und dann noch "Ich gehe davon aus, dass sie damit einverstanden sind. Falls nicht teilen sie mir meine Arbeitszeiten bitte bis zum X.XX.XXXX mit. (Z. B. Frist von 14 Tagen.) Sollte ich keine Nachricht von Ihnen erhalten gelten die genannten Arbeitszeiten als genehmigt."  Das Schreiben schicken sie nicht per E-Mail,  sondern per Post als Einschreiben Einwurf. Damit können sie nachweisen, dass es eingegangen ist.  Sollte ihr Arbeitgeber ihnen Arbeitszeiten geben welche sie nicht nachkommen können lehnen sie die TZ in EZ bei ihm ab. Ihre EZ von 2 Jahren bleibt erhalten. Sie können während ihrer EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein. Ihr jetziger Arbeitgeber muss dem zustimmen. Wobei wenn er keine Stelle für sie hat sollte er das machen.  Sie haben die Möglichkeit um das 3. Jahr EZ zu verlängern. Um weiter bei ihrem jetzigen Arbeitgeber TZ in EZ zu arbeiten müssen sie erneut einen Antrag darauf stellen. Sollten sie (weiterhin) bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein benötigen sie erneut seine Zustimmung.  Während der EZ ist es schwer ihnen zu kündigen. Das wird ihr Arbeitgeber sehr gut begründen müssen. Sie sollten in dem Fall die Kündigung auch einen Anwalt zeigen um auf Richtigkeit prüfen zu lassen.  Wichtig ist, dass sie einen Zusatzvertrag bekommen worin steht, dass der auf TZ in EZ befristet ist. Somit bleibt ihr alter Vertrag bestehen. Steht das nicht darin kann es ihren alten Vertrag aufheben bis hin dazu, falls befristet mit Datum, auslaufen, so dass sie danach ohne Arbeitsplatz sind.  Nach ihrer EZ muss ihr Arbeitgeber ihnen eine Stelle mit 32 Wochenstunden zur Verfügung stellen. Kann er das nicht muss er sie trotzdem dafür bezahlen. Frühestens 4 Monate nach Ende der EZ kann er sie kündigen unter Einhaltung der Frist. Bis Kündigungsende muss er zahlen.  Er kann ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten, welcher nur mit ihrer Zustimmung gültig ist. Lassen sie den Vertrag vor ihrer Unterschrift vom Anwalt prüfen, damit dieser nicht zu ihrem Nachteil ist. Bedenken sie, dass das in dem Fall zu einer Sperre von bis zu 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit führen kann.  Während der EZ steht ihnen kein ALG1 zu.  Die EZ verkürzen um ab dem 2. Jahr wieder 32 Wochenstunden zu arbeiten geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. 


MamaausM

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Anis Antwort ist zum Teil falsch.... der AG kann einen Tag NACH Elternzeit kündigen! Nicht erst nach 4 Monaten 


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