VaianaHawaii
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber zum Ende der Elternzeit einen Wechsel von Vollzeit in Teilzeit beantragt. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt. Da das Unternehmen weniger als 15 Mitarbeiter hat, habe ich keinen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle im Unternehmen. Ich kann jedoch nicht mehr Vollzeit arbeiten, da ich meine Tochter am Nachmittag betreuen muss. Was muss ich nun tun, damit ich nicht vom Arbeitsamt gesperrt werde? Danke Ihnen und viele Grüße Sabine P.
Halo, Sie haben gute Chancen, nicht gesperrt zu werden, wenn Sie das Ablehnungsschreiben des AG haben. Sie erhalten dann ArbGeld 1 in dem Umfang, den Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
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