VaianaHawaii
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber zum Ende der Elternzeit einen Wechsel von Vollzeit in Teilzeit beantragt. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt. Da das Unternehmen weniger als 15 Mitarbeiter hat, habe ich keinen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle im Unternehmen. Ich kann jedoch nicht mehr Vollzeit arbeiten, da ich meine Tochter am Nachmittag betreuen muss. Was muss ich nun tun, damit ich nicht vom Arbeitsamt gesperrt werde? Danke Ihnen und viele Grüße Sabine P.
Halo, Sie haben gute Chancen, nicht gesperrt zu werden, wenn Sie das Ablehnungsschreiben des AG haben. Sie erhalten dann ArbGeld 1 in dem Umfang, den Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
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Liebe Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich (Beamtin, NRW) bin aktuell noch in Elternzeit, habe aber Elternzeit in Teilzeit beantragt, die in 6 Wochen beginnt. Nun bin ich wider Erwarten (alle Ärzte waren sich einig, dass die Wahrscheinlichkeit einer SS auf natürlichem Weg bei mir gegen Null geht) wie es aussieht wohl doch no ...
Hallo, ich bin Beamtin beim Land NRW. Ich war bis Ende Juni 21 in Elternzeit von meinem ersten Kind (geb. April 20). Im Juli und August war ich dann Vollzeit arbeiten. Habe dann auf Teilzeit (25 Std pro Woche) runtergestuft. Ich hatte bei der für Personal zuständigen Stelle vorher angefragt wo der Unterschied zwischen normaler Teilzeit und Elternze ...
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Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit nach Geburt meiner Tochter in Elternzeit für insgesamt 3 Jahre. Dem Arbeitgeber habe ich vor der Elternzeit schon mündlich mitgeteilt dass ich nach einem Jahr wieder in TZ mit 25h pro Woche einsteigen möchte. Vor der Elternzeit war ich vertraglich als Teamleiter eingestellt. Nun haben meine Chefs mir s ...
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Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
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