Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während EZ wieder schwanger, BV kurz bevor Elternzeit in Teilzeit beginnen sollt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während EZ wieder schwanger, BV kurz bevor Elternzeit in Teilzeit beginnen sollt

Luna321

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Liebe Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich (Beamtin, NRW) bin aktuell noch in Elternzeit, habe aber Elternzeit in Teilzeit beantragt, die in 6 Wochen beginnt. Nun bin ich wider Erwarten (alle Ärzte waren sich einig, dass die Wahrscheinlichkeit einer SS auf natürlichem Weg bei mir gegen Null geht) wie es aussieht wohl doch nochmal schwanger. Da ich aufgrund diverser Risikofaktoren direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, habe ich nun ein Problem. Wie wird in dem Fall verfahren? Bekomme ich ab dem Zeitpunkt, in dem ich eigentlich in Teilzeit in Elternzeit beginnen würde und aber das BV kurz danach greifen würde, eine Fortzahlung der Besoldung als würde ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Oder, da die SS vorher schon festgestellt und bekannt gemacht worden ist, verbleibe ich dann in der Elternzeit OHNE Teilzeit, in der ich mich jetzt befinde. Werde also quasi wieder zurückgestuft? Bin ich ansich verpflichtet die Schwangerschaft vorher mitzuteilen? Da erhebliche Risiken bestehen, ist aktuell noch gar nicht absehbar, ob es überhaupt alles gut weiter geht oder es zu einer FG kommt. Und wenn ich in Elternzeit in Teilzeit arbeite, wie sieht es dann mit dem Mutterschaftsgeld aus? Berechnet es sich aus dieser Teilzeitarbeit oder als dem ursprünglichen Gehalt, welches ich vor der 1. Schwangerschaft bezogen habe? Ich habe außerdem bereits einen Rückkehrantrag gestellt mit Versetzungswunsch. Das ist aber alles noch nicht durch. Müsste ich dann vermutlich eh zurückziehen. Dort habe ich geschrieben, dass ich mit Teilzeit zurückkehren möchte. Wie sieht es in dem Fall mit dem Mutterschaftsgeld aus? Berechnet es sich dann aus der Besoldung, die ich vor der Geburt des 1. Kindes hatte oder nach der Teilzeit, die ich eigentlich nach meiner Rückkehr arbeiten wollte? Freue mich über Rückmeldung. Viele liebe Grüße


User-1722183313

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Hallo und herzlichen Glückwunsch zur hoffentlich gut verlaufenden Schwangerschaft, du bekommst ab dem Tag, ab dem du wieder arbeiten würdest (wenn du ein BV bekommst) die Bezüge, die du ohne BV bekämst. Wenn du zum MS die EZ beendest (und vorher komplett in EZ) warst, bekommst du für den MS die Bezüge wie vor K1. Den Versetzungsantrag würde ich persönlich nicht zurück ziehen (sondern gucken, wie es läuft) und stattdessen Mal beim Personalrat nachhorchen, welches die beste Vorhergehensweise sein könnte. (Kein juristischer, nur persönlicher Rat meinerseits.)


Ani123

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Verstehe ich es richtig, dass sie vorhaben TZ in EZ zu arbeiten? Wenn ja können sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommen Mutterschaftsgeld aus dem Vertrag der aktuell ruht (somit von vor der 1. Schwangerschaft). Wie lange waren sie in EZ? Haben Sie EG oder EGplus bezogen? Planen sie dauerhaft nur TZ zu arbeiten, also nicht befristet auf die EZ? Wenn so ein Vertrag zustande kommt und während der Schwangerschaft beginnt hätte der alte Vertrag von vor der 1. Schwangerschaft keine Gültigkeit mehr. Somit gäbe es Mutterschaftageld in Höhe der TZ-Tätigkeit. Ich wünsche ihnen viel Kraft und hoffe, dass ihre Schwangerschaft intakt ist und bleibt.


Luna321

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Vielen Dank für die bisherigen Antworten Also bisher bin ich noch in der ganz ganz frühen SS, auf dem Ultraschall ist noch nichts zu sehen, außer ein minikleines Bläschen zu erahnen. Lediglich der Bluttest ist positiv. Da bei mir wie gesagt die Wahrscheinlichkeit einer SS sehr sehr gering ist und ich bereits mehrere FG hatte, freue ich mich natürlich, dass es überhaupt geklappt hat, aber habe natürlich auch große Angst, ob die SS überhaupt dieses Mal intakt ist und wenn ja, ob sie hält. Ich habe Elterngeld nur im 1. Jahr bezogen. War jetzt 1 Jahr komplett ohne Bezüge und bin nun im 3. Jahr. Da das Geld nun natürlich langsam knapp wird, wollte ich gern ab Mitte August einige Stunden Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen. Ich würde dort natürlich wesentlich weniger monatlich bekommen, als vor der 1. SS. Dort habe ich Vollzeit gearbeitet. Daher bin ich nun unsicher, ob sich das Mutterschaftsgeld im Fall dass ich vorher einige Monate Elternzeit in Teilzeit mache, nach eben diesem geringeren Verdienst richtet oder ob ich für die 14 Wochen die Bezüge erhalte, die ich in Vollzeit vor der 1. SS bekommen habe? Das mit dem Versetzungsantrag - den würde ich eigentlich gern laufen lassen und schauen was raus kommt, ABER ich habe Bedenken, da ich dort angekreuzt habe, dass ich nur Teilzeit nächstes Jahr dort beginnen würde, dass man dann sagt, das Geld im Mutterschutz wird nach eben diesen wenigen Stunden ausgezahlt und nicht nach dem Gehalt von vor der 1. SS. Dann würde ich den Antrag nämlich zurückziehen. Im Antrag steht auch als Hinweis drin „dieser Antrag ersetzt nicht den Antrag auf Teilzeitarbeit“. Also schließe ich daraus, dass ich den ja eh erstmal stellen müsste und ohne das, es eh nicht rechtswirksam zustande käme? Alles ist so verwirrend. Hat da jemand einen Tipp? Oder war in einer ähnlichen Situation?


Mitglied inaktiv

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Wenn der neue Mutterschutz noch während der aktuellen Elternzeit beginnt, kannst du diese ohne Zustimmung des AG beenden. Dann gibt es nach Vollzeit Bezügen das Mutterschaftsgeld Du darfst aber nicht vorher die Elternzeit abbrechen um in ein Vollzeit BV zu gehen. Das wäre Betrug


Luna321

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Ja, das weiß ich und habe ich auch nicht vor. Ich wollte ja wie gesagt wenn dann nur Teilzeit in Elternzeit machen (bevor ich von der SS wusste), nicht meine Elternzeit beenden. Das stand nie im Raum. Die Frage ist halt - beende ich die Elternzeit 1 Tag vor Beginn Mutterschutz, erhalte ich dann im Mutterschutz die Bezüge, die ich vor der 1. Schwangerschaft bekam ODER wird das nach den Bezügen der EZ in TZ berechnet oder nach der Teilzeit die im Versetzungsantrag steht?


Mitglied inaktiv

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Nein du bekommst dann die Bezüge nach Vollzeit ... Mutterschaftsgeld in dem Sinne bekommen ja Beamte nicht


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