Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Arbeitgeber, beim 1. in Elternzeit, beim 2. in Teilzeit jetzt wieder Schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Arbeitgeber, beim 1. in Elternzeit, beim 2. in Teilzeit jetzt wieder Schwanger

Mondschein15

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Hallo Frau Bader, ich habe gesehen, dass ähnliche Fragen bereits gestellt wurden. Jedoch ist bei jedem die Situation doch etwas anders. Mir ist es wichtig mich richtig zu verhalten und natürlich auch das beste für meine Familie zu tun, soweit es mir möglich ist. Das ist der Stand der Dinge. Ich habe im Mai 2011 bei meinem 1. Arbeitgeber angefangen und habe hier einen Unbefristeten Vertrag. September 2013 wurde mein Sohn geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, da ich einen sehr schwierigen Chef habe. Meine Firma, obwohl es eine sehr große Firma ist, hat mir die Teilzeitarbeit nach einem Jahr verweigert mir aber eine Genehmigung geben wo anders in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe dort erst vor ein paar Wochen angefangen und jetzt erfahren, dass ich wieder Schwanger bin. Meine Elternzeit vom 1. Kind läuft noch bis September 2016. Mein 2. Arbeitgeber ist echt super und die Arbeit mach mir Spaß. - Was kann ich tun damit er nicht gleich sauer ist, weil ich ja gleich wieder in Mutterschutz gehe. Voraussichtlich Oktober oder November 2015 (Mutterschutz) - Ist es Sinnvoll zum Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit beim 1. AG zu beenden, so dass der 1. Arbeitgeber das Mutterschutzgeld zahlt? - Zahlen dann beide Mutterschutzgeld, oder nur der 1. oder nur der 2.AG? - Muss ich den Vertrag mit dem 2. AG kündigen ( habe hier auch einen unbefristeten Vertrag, allerdings mit 6 Monaten Probezeit). - Ist es möglich den Rest der 1. Elternzeit auf die Elternzeit nach der 2. Elternzeit dranzuhängen bzw. mitzunehmen? - Würde die Arbeit beim 2. Arbeitgeber eigentlich nur ungern verlieren! - Wie mache ich das alles am besten? Vielen Dank für Ihre Antwort, ich hoffe, dass war jetzt nicht zu kompliziert. Beste Grüße Mondenschein


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Dagegen kann man nichts tun 2. Klar 3. Nur AG 1, da der Vertrag bei 2 wahrscheibnlich auf die EZ befristet ist 4. s.3 5. Nur mit Zustimmung des AG Liebe Grüße NB


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