Julia1703
Guten Morgen Frau Bader, ich habe nach der Elternzeit eine Teilzeit von 50 Prozent eingereicht und möchte diese Teilzeit zu je 25 Prozent auf 2 Standorte meines Unternehmens aufteilen. 25 Prozent würde ich gerne der Beschäftigung nachgehen, die ich während der Elternzeit auch ausgeübt habe, die anderen 25 Prozent möchte ich in meinen alten Job zurück (zumindest an den gleichen Standort wie früher, da die Arbeit mich dort mehr erfüllt). Ich habe das genau so ein halbes Jahr vor Ablauf der Elternzeit eingereicht. Sie endet in wenigen Tagen. Nun bietet man mir zwar einen ordentlichen Vertrag an, aber nicht die Stelle am zweiten Standort. Habe ich nicht das Recht darauf, wenn der Arbeitgeber meinen Wunsch nach Teilzeit zuvor nicht einen Monat vorher abgelehnt hat? Lässt sich in den Vertrag zumindest der Wille aufnehmen, dass ich dort innerhalb der nächsten Monate doch beschäftigt werde, wenn auch nicht gleich zu Beginn? Verliere ich dadurch den Anspruch auf den alten Job? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße
Hallo, lt § 15 BEEG gilt dies nur: "Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden. Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb der in Satz 5 genannten Frist mit schriftlicher Begründung tun." Auch kommt es darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag steth. Liebe Grüße NB
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