Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch (VZ) aus Beschäftigungsverbot wenn ich in Teilzeit zurückkehre

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsanspruch (VZ) aus Beschäftigungsverbot wenn ich in Teilzeit zurückkehre

F.R.

Hallo! Ich habe noch 28 Tage Urlaub aus 2020, in dem ich zu Beginn meiner Schwangerschaft während meinem Vollzeit-Job (37,5h) ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Ich möchte jetzt nach der Elternzeit zurück in den Job, allerdings in Teilzeit (20h). Meine Chefin sagt nun, dass meine Urlaubstage, wenn ich zurück bin nur noch „Teilzeit“ wert sind - also quasi die Hälfte. Das ist so nicht möglich, oder? Wie ist das rechtlich geregelt? Könnten Sie mir einen Paragraphen nennen, auf den ich mich beziehen kann? Danke vielmals! Grüße F.R.


Hallo, entweder er zahlt den Urlaub in VZ-Lohn aus oder er verdoppelt den Urlaub für die genannte Zeit in TZ. Liebe Grüße NB


mellomania

Nicht richtig. Urlaub aus vollzeit muss vollzeit vergütet werden oder im Dreisatz auf tz umgerechnet werden


Eulen2020

Ich habe meinen in Vollzeit erworbenen Urlaub direkt im Anschluss an meine Elternzeit genommen und erst danach meinen Vertrag in Teilzeit geändert. Mein Arbeitgeber hat mir das auch direkt so gesagt, dass der in Vollzeit erworbene Urlaub auch Vollzeit vergütet wird Habt ihr denn einen Personalrat oder Gleichstellungsbeauftragte? Würde mich vielleicht nochmal dahin wenden...


Felica

Kommst du in TZ in EZ wieder zurück oder änderst du deinen Vertrag dauerhaft in TZ? Letzteres wäre nicht sehr schlau. So oder so muss Urlaub aus VZ auch in VZ verwertet werden, der AG kann den also nicht auf TZ kürzen.


Feuerschweifin

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/themen/beitrag/ansicht/urlaub/wie-werden-alte-urlaubsansprueche-berechnet-wenn-ich-meine-arbeitszeit-aendere/details/anzeige/?type=999&cHash=502bd84a54e2663a9fe12745c52a9ea0


F.R.

Super hilfreich danke!


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