Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs.
Aktuell bin ich aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot.
Da ich eine 4 Tage Woche habe, wird mein Urlaubsanspruch auf diese umgerechnet.
In einem Gespräch heute wurde mir gesagt, dass meine Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot gekürzt werden, da ich nach der Elternzeit nur noch drei Tage arbeiten gehen werde.
Ist dies rechtens?
Danke schon mal für Ihre Antwort
Viele Grüße
Katy
von
Katy1992
am 11.12.2023, 13:35
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot
Hallo,
das verstehe ich schon rein inhaltlich nicht. Was haben die Urlaubsansprüche nach der EZ mit denen im BV zu tun?
Sie gernerieren für jeden Monat, den Sie nicht kommt in EZ sind, 1/12 Urlaubsansprüche. Was nach der EZ ist und wie Sie diee nehmen, steht auf einem ganz anderen Blatt und wird dann entschieden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2023
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot
Nein. Durch die Schwangerschaft dürfen dir keine Nachteile entstehen und du bekommst die Urlaubstage so, wie dein aktueller Vertrag ist-also für eine 4-Tage-Woche.
von
annarick
am 11.12.2023, 13:48