Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Aktuell bin ich aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Da ich eine 4 Tage Woche habe, wird mein Urlaubsanspruch auf diese umgerechnet. In einem Gespräch heute wurde mir gesagt, dass meine Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot gekürzt werden, da ich nach der Elternzeit nur noch drei Tage arbeiten gehen werde. Ist dies rechtens? Danke schon mal für Ihre Antwort Viele Grüße Katy

von Katy1992 am 11.12.2023, 13:35



Antwort auf: Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

Hallo, das verstehe ich schon rein inhaltlich nicht. Was haben die Urlaubsansprüche nach der EZ mit denen im BV zu tun? Sie gernerieren für jeden Monat, den Sie nicht kommt in EZ sind, 1/12 Urlaubsansprüche. Was nach der EZ ist und wie Sie diee nehmen, steht auf einem ganz anderen Blatt und wird dann entschieden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2023



Antwort auf: Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

Nein. Durch die Schwangerschaft dürfen dir keine Nachteile entstehen und du bekommst die Urlaubstage so, wie dein aktueller Vertrag ist-also für eine 4-Tage-Woche.

von annarick am 11.12.2023, 13:48



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