Guten Tag, ich habe folgende Situation:
Arbeitszeit 5 Tagewoche je 5h täglich
Durch Schwangerschaft Teilbeschäftigungsverbot nur noch 3 Tagewoche je 5h
Urlaubsanspruch war bei der 5 Tage Woche 30 Tage
Wenn man nun Urlaub nehmen will während dem Teilbeschäftigungsverbot, trage ich von den 30 Tagen dann nur an den 3 Tagen Urlaub ein, wo ich momentan arbeite? Oder verteile ich sie wie bisher auf die ganze Woche?
Wo gibt es dazu etwas schriftlich? (Gesetz)
Ich lese immer nur, dass durch das Teilbeschäftigungsverbot kein Nachteil entstehen darf. Aber ich hätte ja tatsächluch dann einen Vorteil....
Vielen Dank
von
Gilo
am 04.08.2021, 18:48
Antwort auf:
Teilzeit Beschäftigungsverbot Urlaubsanspruch
Hallo,
Sie werden 5 Tage bezahlt also müssen Sie auch 5 Tage Urlaub nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2021
Antwort auf:
Teilzeit Beschäftigungsverbot Urlaubsanspruch
Du musst 5 Tage eintragen a 5 h. Du bekommst ja auch Lohn für 5 Tage a 5 h.
Du hast da weder einen Vorteil noch einen Nachteil.
von
MamaausM
am 04.08.2021, 19:13
Antwort auf:
Teilzeit Beschäftigungsverbot Urlaubsanspruch
Das Mutterschutzgesetz Paragraf 24 regelt das:
§ 24
1Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten.
von
MamaausM
am 04.08.2021, 19:20