Gilo
Guten Tag, ich habe folgende Situation: Arbeitszeit 5 Tagewoche je 5h täglich Durch Schwangerschaft Teilbeschäftigungsverbot nur noch 3 Tagewoche je 5h Urlaubsanspruch war bei der 5 Tage Woche 30 Tage Wenn man nun Urlaub nehmen will während dem Teilbeschäftigungsverbot, trage ich von den 30 Tagen dann nur an den 3 Tagen Urlaub ein, wo ich momentan arbeite? Oder verteile ich sie wie bisher auf die ganze Woche? Wo gibt es dazu etwas schriftlich? (Gesetz) Ich lese immer nur, dass durch das Teilbeschäftigungsverbot kein Nachteil entstehen darf. Aber ich hätte ja tatsächluch dann einen Vorteil.... Vielen Dank
Hallo, Sie werden 5 Tage bezahlt also müssen Sie auch 5 Tage Urlaub nehmen. Liebe Grüße NB
MamaausM
Du musst 5 Tage eintragen a 5 h. Du bekommst ja auch Lohn für 5 Tage a 5 h. Du hast da weder einen Vorteil noch einen Nachteil.
MamaausM
Das Mutterschutzgesetz Paragraf 24 regelt das: § 24 1Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten.
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