Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot und Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Guten Tag, Ich habe bis 23.7. gearbeitet..daraufhin das Beschäftigungsverbot erhalten..ich hatte für das Jahr 2021 31 Urlaubstage über..habe 7 Tage genommen. Mein Mutterschutz begann am 18.10.21 und endete am 25.1.22 danach war ich in Elternzeit bis 16.11.22 Für 2021 wäre jetzt ein Urlaubsanspruch noch von 24 Tagen..ist das richtig? Wieviel Urlaubsanspruch habe ich für 2022? Bis Ende Januar Mutterschutz und ab 17.11 und der Dezember? Darf der Arbeitgeber irgendwas von sich aus kürzen? Vielen Dank schon Mal

von MaryLM am 09.12.2022, 15:11



Antwort auf: Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Hallo, Sie generieren Urlaubsansprüche im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz. Nur für die Monate, in denen Sie komplett in Elternzeit sind, kann der Arbeitgeber jeweils den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2022



Antwort auf: Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Für jeden Monat indem sie nicht ganz in EZ waren steht ihnen der volle Urlaubsanspruchanspruch zu. 2021: Was heißt, dass sie 31 Tage über hatten. Ist das mit Resturlaub welchen sie aus 2020 mitgenommen haben? Wurden von den 31 Tagen 7 Tage genommen? Dann wäre ihre Rechnung mit 24 Tagen richtig. Wenn die 31 Tage über sind inkl. Abzug der 7 Tage, dann wären es sogar 31 Tage. 2022: Wieviel Jahresurlaub haben sie? Für Januar, November und Dezember steht ihnen der volle Urlaubsanspruch zu. Rechnung: Jahresurlaub : 12 × 3 = X. X sind die Tage, die ihnen für 2022 zustehen. Bedenken Sie, dass ihnen anteilig sogar Weihnachtsgeld zusteht, insofern es das in ihrem Unternehmen gibt.

von Ani123 am 09.12.2022, 19:54



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