Elly90
Hallo, Ich hatte ein Beschäftigungsverbot und anschließend Elternzeit. Nun bin ich nach der Elternzeit wieder im Beschäftigungsverbot. Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch? Verfällt dieser ?. Herzlichen Dank
Hallo, Nein, auch in ein Beschäftigungsverbot generieren Sie Urlaubsansprüche. Nur in den Monaten, in denen Sie komplett in Elternzeit sind, kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen. Liebe Grüße NB
Elly90
In dem Brief vom Chef steht : Zwischen dem 13 und 21.12.2018 (KW 50+51) 60 mit ihnen ausgemachte Stunden gearbeitet haben, die 20 Überstunden wurden daher in KW 52 ausgeglichen und aufgrund der 6 gearbeiteten Tage im Dezember 2018 einen Tag Urlaubsanspruch erhalten haben. Mein Recht als Arbeitgeber, ihnen für jeden Monat Elternzeit den Urlaubsanspruch um 1/12 zu kürzen, habe ich wahrgenommen; am 30.01.2025 starten sie daher mit 0 Überstunden und einem Tag Urlaubsanspruch.
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