ballettolly
Guten Tag Frau Bader, Vorab: Mein Kind ist am 19.06.21 geboren und ich nehme 12 Monate Elterngeld und Elternzeit bis zum 18.06.2023. Der Vater nimmt im 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit mit Elterngeld. Da die Kita erst am 01.08. startet und zuvor Kitaferien meines 1. Kindes sind, macht es für mich keinen Sinn zu arbeiten während beide Kinder mit dem Vater zu Hause sind. Heißt aber auch, dass ich unentgeltlich ab dem 19.06. zu Hause bin und wir nur das Elterngeld vom Vater haben. Ich möchte gern ab 01.08.22 während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Nun sagt mein Arbeitgeber, dass ein Wiedereintritt immer nur zum Lebensmonat möglich sein, also 19.07. oder 19.08. Ich könnte über diese Regel nichts finden. Was kann ich rechtlich entgegenstellen, damit ich zum 01.08. wieder arbeiten kann und en Arbeitgeber überzeugen kann? Danke vorab und Grüße.
Hallo, arbeitsrechtlich gibt es eine derartige Regelung nicht. Man sollte nur ganze Lebensmonate Elternzeit nehmen, um in dieser Zeit auch ganze Lebensmonate Elterngeld zu bekommen. Da das hier aber nicht von Relevanz ist hat Ihr Arbeitgeber schlichtweg unrecht. Liebe Grüße NB
Wurzelwurm
Huhu, nein, das ist nicht richtig.
cube
Das stimmt so nicht. Da scheint dein AG etwas zu verwechseln, zB mit der EZ, die man immer nur für ganze Monate nehmen kann? Aber auch hier wäre der ganze Monat nicht ab de, jeweils 1. gerechnet. Du kannst zu jedem beliebigen Tag im Monat beginnen und das Gehalt wird entsprechend für die Tage berechnet. Wenn man zB genau 1 Jahr EZ ab Geburt nimmt und danach wieder einsteigt, ist das idR ja auch nicht genau der 1. eines Monats - Babys halten da gewöhnlich nicht an die möglichst passgenauen Tage mit der Geburt :-)
Dojii
@cube: Elternzeit kann man nicht nur in ganzen Monaten nehmen, das geht auch in Tagen oder Wochen - gerade wenn kein Elterngeld mehr genutzt werden soll/kann ist man da sehr frei (muss aber natürlich darauf achten, dass man nicht zu viel Abschnitte nimmt).
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