Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in der glücklichen Position, mir aussuchen zu können, wo ich im September wieder arbeiten möchte. Zum einen bietet mir mein jetziger AG eine schöne Stelle an, zum anderen ein neuer AG mit wesentlich mehr Gehalt und mehr Perspektive. Ich spiele daher mit dem Gedanken (bzw. bin mir ziemlich sicher!), meinen jetzigen Job zu kündigen und den AG zu wechseln. Nun folgendes: Beim jetzigen AG habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt, würde aber gerne im September (nach Auslaufen des Elterngeldes) bereits wieder arbeiten. Der neue AG weiß auch, dass ich derzeit noch Elterngeld bekomme und nicht vor September wieder arbeiten möchte. Meine Fragen: - Wann sollte ich aus taktischen Gründen meinem jetzigen AG kündigen? - Gibt es in der Elternzeit andere Kündigungsfristen bzw. muss die Kündigung dann anders formuliert werden? (z. B. "...kehre ich nicht in das Arbeitsverhältnis zurück..." oder "...möchte ich nicht zurückkehren.." etc.) - Bin ich dann, sollte ich jetzt schon kündigen, offiziell bis September arbeitslos und muss mich bei der Arbeitsagentur melden? - Hat die Kündigung Auswirkungen auf mein Elterngeld und muss ich den Jobwechsel bei der Elterngeldstelle melden? - Muss ich noch etwas berücksichtigen? Fragen über Fragen.... Ist halt auch ein sehr spezieller Fall... Ich hoffe, Sie können wir ein wenig helfen... Lieben Dank vorab und ein schönes Wochenende, orangensaft
HAllo, 1. Zum Ende der EZ mit Frist 3 Mo. schriftlich 2. Ja, dann haben Sie auch keine beitragsfreie KK 3. Wenn Sie was verdienen, wird es angerechnet, wenn es über 400 € ist Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für die schnelle Antwort. Aber warum hätte ich keine beitragsfreie KV mehr? Ich würde doch weiterhin Elterngeld beziehen - an der Sache ändert sich doch nichts. Oder geht es darum, dass ich zwischenzeitlich "ohne Job" wäre, auch wenn meine Elternzeit eigentlich für 3 Jahre eingereicht war und ich jetzt nur vorzeitig woanders hin wechsle? Habe Angst, dass ich etwas vergesse oder einen Fehler begehe... Ich würde ja auch erst ab September (nach dem das Elterngeld ausgelaufen ist fange ich wieder an zu arbeiten) wieder verdienen. Liebe Grüße, orangensaft
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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht noch bis 2014(dies habe ich 2011 beantragt) Nun möchte ich aber 40 Std im Monat bei meinem AG wieder anfangen. Verfällt dann mein Erziehungsurlaub? Oder könnte ich den "Urlalub" aufheben und ggf später nehmen? Wie ist die rechtliche Lage? Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus J.
Guten Tag Frau Bader, Vorab: Mein Kind ist am 19.06.21 geboren und ich nehme 12 Monate Elterngeld und Elternzeit bis zum 18.06.2023. Der Vater nimmt im 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit mit Elterngeld. Da die Kita erst am 01.08. startet und zuvor Kitaferien meines 1. Kindes sind, macht es für mich keinen Sinn zu arbeiten während beide Kinder m ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
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