babe0373
Hallo Frau Bader, ich bin jetzt schon seit einigen Stunden im Forum unterwegs um sicherzugehen, dass meine Frage nicht schon irgendwo irgendwann beantwortet wurde. :o) Aber ich habe nichts gefunden. Deswegen wende ich mich nun an Sie: Ich habe vor der Geburt 30 Std / Woche gearbeitet. Jetzt gehe ich, ein Jahr nach der Geburt wieder für 20 Std / Woche zu meinem AG zurück. Mein AG hat meinen Wünschen entsprochen (3 bestimmte Tage die Woche) allerdings ist der einzige Wehmutstropfen, dass ich (was auch absolut nachvollzeihbar ist) meinen alten Job nicht zurückbekomme. Der war in 30 Stunden schwer zu handeln und ist es in 20 Stunden gar nicht mehr. Jetzt habe ich aber Fragen: bekomme ich für die 2 Jahre einen separaten / neuen Vertrag? (mein Aufgabengebiet und die Stundenzahl ändern sich) Gehalt bleibt gleich allerdings auf 20 Stunden angepasst. Richtig? Was passiert, wenn die 2 Jahre vorbei sind? Greift dann wieder mein alter Vertrag? Auch wenn ich bei den 20 Stunden bleiben möchte...? Gibt es Fristen zu beachten? Ganz lieben Gruß schon einmal vorab. babe0373
Hallo, 1. Einen neuen o einen Zusatzvertrag, der auf die EZ befristet sein sollte, damit der alte Vertrag danach wieder greift. 2. Frist Antragstellung 7 Wo. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht noch bis 2014(dies habe ich 2011 beantragt) Nun möchte ich aber 40 Std im Monat bei meinem AG wieder anfangen. Verfällt dann mein Erziehungsurlaub? Oder könnte ich den "Urlalub" aufheben und ggf später nehmen? Wie ist die rechtliche Lage? Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus J.
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