Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teamleitungsfunktion in Teilzeit während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Teamleitungsfunktion in Teilzeit während Elternzeit

schnatti25

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit nach Geburt meiner Tochter in Elternzeit für insgesamt 3 Jahre. Dem Arbeitgeber habe ich vor der Elternzeit schon mündlich mitgeteilt dass ich nach einem Jahr wieder in TZ mit 25h pro Woche einsteigen möchte. Vor der Elternzeit war ich vertraglich als Teamleiter eingestellt. Nun haben meine Chefs mir schon gesagt, das sie der Meinung sind dass diese Teamleiterstele nicht vereinbar ist mit Teilzeit. Dafür gab es allerdings keine Begründung.  Ich bin der Meinung dass ich zu höchstens 1/3 meiner Arbeitszeit Leistungsaufgaben übernehme, den Rest der Zeit mache ich normal fachliche Arbeit die auch von anderen übernommen werden kann. Mein Team möchte mich gern als Leiter wiederhaben und meinen auch ich bin dann ja jeden Tag 5h absprechbar für Fragen etc. Für den Rest des Tages gibt es noch eine Leitubgsfunktion über mir die Entscheidungen treffen kann. Meine Frage ist: habe ich erst wieder nach der Elternzeit Anspruch auf die Leitungsfunktion oder auch in der Elternzeit und auch in TZ? Wenn nicht in meinem ursprünglichen Job muss mir dann eine adäquate Alternative angeboten werden? Wie gesagt in meinem Vertrag bin ich als Teamleiter angestellt.  Oder können meine Chefs mich während dr Elternzeit runtersetzen sowohl was die Aufgaben als auch das Gehalt angeht? Vielen Dank im Voraus!  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich halte die Ansicht, dass eine leitende Tätigkeit nur in VZ ausgeübt werden kann für vertretbar. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Dein Teamleiter Vertrag ruht während der EZ, erst danach muss dein AG dich wieder auf der oder einer gleichwertigen Position einsetzen. Während der EZ entsteht ein neues Arbeitsverhältnis  mit neuen Konditionen - das kann auch ein völlig anderes Aufgabengebiet zu völlig anderen Konditionen sein.


MamavonMia123

Beitrag melden

@Kielsprotte: ich finde deine Darstellung etwas einseitig. Es heißt doch: "Im Gegensatz zum normalen Teilzeitantrag kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit nur ablehnen, wenn etwaige entgegenstehende Gründe „dringend“ sind. Das bedeutet, dass zwingende Hindernisse oder unabweisbare Gründe gegen die Umsetzung sprechen müssen." Daraus geht für mich auch hervor, dass es einen dringenden Gründe für die Ablehnung der Führungspositionen geben muss. Sonst könnte jeder AG Eltern in Teilzeit ja ganz easy loswerden, indem ein deutlich schlechteter Job oder ein mieses Gehalt während der Elternzeit angeboten wird.  


User-1736455377

Beitrag melden

Der AG muss eine Ablehnung schon begründen - und das hat er hier ja auch: die Leitungsposition bzw. Aufgaben ist nicht in TZ zufriedenstellend auszuüben (betriebliche/organsiatorische Gründe). Dass die AN und/oder ihr Team das anders sieht ... müsste dann im Zweifel vor Gericht gelärt werden. Die Argumentation der AN, sie würde ja eh nur zu einem recht geringen - also TZ-Anteil echte Führungsaufgaben haben und ansonsten die gleichen Aufgaben machen wie der Rest des Teams .... ganz schlechte Begründung. Würde mir das jemand meiner MA´s sagen würde ich damit kontern, dass sie dann wohl entweder ihren Job als Führunsgperson nicht richtig verstanden hat. Der besteht nämlich idR nicht nur daraus, dass man zB mehr Papierkram macht als andere MA´s. Führen heißt idR auch, ein Team zusammen zu halten, Vorbild sein, Rückhalt geben, Motivator, Lehrer etc. Wenn ich das aber auf den reinen Bürokram reduziere, ist es eben keine Team-Führung mehr. 


schnatti25

Beitrag melden

Suityourself Vielen Dank für deinen wahnsinnig konstruktiven Beitrag *ironie off*. Es ist immer schön über jemanden zu urteilen den man nicht kennt. Ich bin nicht doof natürlich weiss ich dass Führen nichts mit Papierkram zu tun hat. Und davon hab ich auch nicht gesprochen sondern ein drittel geht für Gespräche, Motivation, gemeinsame Themendiskussionen und immer ein Ohr offen zu haben wie es meinen Mitarbeitern geht drauf. Und ob dus glaubst oder nicht dass eben macht mich zu einem guten Leiter und deswegen möchte mein Team mich auch gern wiederhaben. Zur Zeit laufen sie komplett ohne Führung weil eben meine Chefs nicht Führen können.   Gern hätte ich den ganzen Tag Zeit für Führungsaufgaben.  In der Realität sieht es aber so aus dass ich mind noch 2 MA mehr bräuchte um alle Aufgaben zu erledigen. Da ich diese aber leider nicht bekomme weil das Unternehmen immer sparen muss bin ich gezwungen ganz normale Fachliche Aufgaben wie Rundgänge, Abarbeiten von Listen, Fragebögen, Auditberichten etc zu übernehmen. Ich arbeite in der QM. Und das meinte ich mit 1/3 Wirkliche Führungsaufgaben. 2/3 kann getrost jeder fachliche Mitarbeiter auch machen.  Schön wenn du solche Probleme nicht hast. Das macht dich aber nicht zu einem besseren Leiter, wenn man die Möglichkeit hat es ordentlich zu machen.  Diese habe leider nicht.  Aber ich gebe mein bestes und das wissen und schätzen meine Mitarbeiter sehr. Eben weil ich mich menschlich um sie kümmere.  Aber schön dass du meinst dir ein Urteil über mich er erlauben. Ich hätte gern eine fachliche Rückmeldung zu meiner Frage aber scheinbar ist das zu schwer.  


MamavonMia123

Beitrag melden

@schnatti Ich arbeite in einem ähnlichen Bereich und bin komplett bei dir. Ich durfte meine Führungsposition in TZ in EZ behalten. Während ich weg war wurde auch ich von meiner Vorgesetzten "vertreten".  Ich bibbere gerade, ob ich auch nach meiner EZ weiter in TZ arbeiten darf, da hier keine "dringenden" Gründe  mehr dagegen sprechen müssen. Ich habe (in Absprache mit meiner VG) in der TZ einfach keine eigenen Projekte mehr übernommen und mich voll um die Führung und Entwicklung des Teams gekümmert.  Das war in VZ zwar auch leichter, dank der freieren Zeiteinteilung, nach einer kleinen Umgewöhnung auf meine neuen Arbeitszeiten, aber gut an machbar. Ich bin gespannt was Frau Bader zur rechtlichen Lage sagt. Ich drücke dir die Daumen. Ist es vielleicht sinnvoll, dass du in deinem Team einen Stellvertreter aufbaust?      


User-1736455377

Beitrag melden

Wenn du so schnippisch und eigentlich auch beleidigend ("...aber scheinbar ist das zu schwer...") auch im Job auftrittst... Du hättest auch einfach aufklären können, was du damit genau meinst, eh nicht VZ mit Führungsaufgaben beschäftigt zu sein. Offenbar bist du doch eh unzufrieden mit deinem AG - zuindest nutzt du  gerade meinen Post, um die ganzen Dinge aufzuzählen, die dich an deiner Firma eh stören. Dann nutz doch evt. die Gelegenheit und such nach einem AG, bei dem es besser für dich läuft.


Dojii

Beitrag melden

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und kann nicht durch Führung in Teilzeit in einem anderen Unternehmen pauschal positiv begründet werden.  Wenn du mit der vorliegenden (betrieblichen) Begründung deines Arbeitgebers, wieso Führung in genau deiner Position in TZ nicht möglich ist, nicht einverstanden bist, musst du diese Begründung durch Klage vor einem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Eine andere (rechtliche) Möglichkeit hast du nicht. 


schnatti25

Beitrag melden

Vielen Dank für deine Antwort! Ja ich hoffe dass ich noch durchkomme. Meine Vorgesetzte ist leider überhaupt keine Führubgsperson und meint Hauptsache alles word abgearbeitet.  Dass sich die Leute im Team aber auch wohlfühlen müssen, sie weiterentwickelt werden etc verstehen sie nicht. Ihnen wäre es wohl am liebsten auch ich würde nur fachliche Aufgaben übernehmen.  Das dann aber dasTeam komplett auseinander bricht verstehen sie nicht.  Ich drücke dir die Daumen dass du mit der TZ nach Elternzeit durchkommst. Natürlich kann man auch in TZ führen man muss sich nur organisieren.  Und ich hatte eine inoffizielle Stellvertreterin die ist nur zur selben Zeit schwanger geworden. Stellvertreter werden bei uns generell kaum ernannt denn die kosten ja mehr.


schnatti25

Beitrag melden

Lieben Dank für deine Einschätzung! Ich werde versuchen nochmal vernünftig mit ihnen zu reden und an sonsten einen Anwalt hinzuziehen.


schnatti25

Beitrag melden

Hättest du fachlich geantwortet hätte ich auch normal geantwortet.  Aber du implizierst das ich Führung nicht verstanden habe und jetzt auch dass ich ja so schnippisch im Job auftrete.  Richte nicht über andere welche du nicht kennst und auch die Umstände nicht kennst. Und wechseln möchte ich nicht such wenn ich mit dem Führungsverhalten und Der oberen Leitung nicht zufrieden bin. Ich habe ein interessantes Aufgabengebiet bin regional gebunden und fachlich auch sehr spezialisiert. Deshalb sind Wechsel schwierig. Ausserdem lasse ich mein Team nicht im Stich und versuche lieber in der Firma ein Umdenken zu bewegen auch wenn das dauert.  


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

hallo frau bader, ich bin noch bis juli 2012 in elternzeit und beabsichtige zum 1.9. bei meinem alten AG wieder mit 20std/woche anzufangen. vorher hatte ich 39,5 std/woche einmal im jahr wurde im april das gehalt angepasst, es besteht aber kein tarifvertrag wenn ich jetzt in TZ wieder anfange, kann ich davon ausgehen, dass das gehalt anteilig m ...

Guten Abend Frau Bader, ich hoffe Sie können mir in dieser Situation weiterhelfen und mir Antwort auf meine Fragen geben. Mein erstes Kind kam 03/2015 auf die Welt, Elternzeit haben ich beantragt von 03/2015-03/2017 also zwei Jahre. Mit der Absprache, dass ich ab 04/2016 in Teilzeit zurückkomme. Es gab dann zu meinem bestehenden unbefristeten Vo ...

Guten Morgen Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit meines 1. Kindes (*22.08.2015) und habe 2 Jahre Elternzeit mit der Option nach einem Jahr in Teilzeit wieder zu kommen bei meinem Arbeitgeber beantragt und auch genehmigt bekommen. Nun würde ich gerne zum 1.9 wieder arbeiten gehen, 50% allerdings mit bis zu 3 24-Stunden-Diensten/ Monat. Ist ...

Hallo Frau Bader, Meine Tochter wurde am 29.3.16 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, davon das zweite Jahr mit Teilzeitbeschäftigung. Ich bin Krankenschwester und bekomme bei Schwangerschaft sofortiges Beschäftigungsverbot. Wenn ich jetzt schwanger werden würde bevor oder während dem 2. jahr Elternzeit, wieviel Geld würde ich während ...

Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit und nun wieder schwanger. Zwei Fragen habe ich hier. Meine Elternzeit für Kind 1 endet im August ( 2 Jahre genommen) Im September würde der Mutterschutz für Kind 2 beginnen. Muss ich nun zunächst die Elternzeit um ein ganzes jahr verlängern und dann nachher vorzeitig zu Beginn des Mutterschutz ...

Guten Tag, ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit und war davor als Leitung einer Kindertageseinrichtung im öffentlichen Dienst in Vollzeit tätig. Nun überlege ich in Teilzeit (50 %) während der Elternzeit zurückzukehren und stelle mir hierzu einige Fragen: - habe ich Anspruch auf meine bisherige Stelle, wenn diese mit 50 % lei ...

Liebe Frau Bader, ich versuche es jetzt einmal in Kurzfassung. Gibt es einen Anspruch für gleiches Gehalt für Arbeitnehmer in Elternzeit und Teilzeit wie vor der Elternzeit? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gilt? Eine AN möchte während EZ (nachdem das 1. Jahr vorüber ist) ein weiteres Jahr in EZ (30 h) arbeiten. Dies wurde bereits so genehmigt. N ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...