Hallo mein Partner hat sich nun zwei Wochen vor der Geburt von mir getrennt . Er hat Werder die Vaterschaft anerkannt noch das Sorgerecht . Das Sorgerecht möchte ich ihn nicht annerkennen. Da schon in der Beziehung alles so sein musste wie er will. Die Kommunikation stimmt leider so garnicht . Er wirst mir sicher versuchen das Sorgerecht wegzunehmen weil ich eine angststörung habe . Kann er das? Danke und liebe Grüße . Und wie wird meistens der Umgang geregelt ? Ich möchte voll stillen. Er will das Kind bei sich haben. Und alles machen . Wie wird das laufen. Zu wem darf das Kind?
von
Nickyta
am 12.11.2023, 18:09
Antwort auf:
Wie geht es weiter
Hallo,
bitte vereinbaren Sie mit einem Kollegen einen Termin vor Ort, um alle Aspekte zu besprechen. Vor allem der Unterhalt ist wichtig für Sie!
Wenn Sie bedürftig sind, können Sie einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2023
Antwort auf:
Wie geht es weiter
Er kann dir sicher kein Sorgerecht wegnehmen. Eine Angststörung ist keine unmittelbare Kindswohlgefährdung.
Mach einen Termin beim Jugendamt, die werden sich mit dem Mann in Verbindung setzen, um die Vaterschaftsanerkennung zu machen. Sprich auch an, dass sofort eine Titulierung des Unterhalts vorgenommen wird. Das Sorgerecht musst du ihm nicht freiwillig geben - egal was andere sagen oder fordern. Du darfst das tun, musst aber nicht. Er kann es nach der Vaterschaftsanerkennung selber beantragen, wenn er möchte - dann sieht man weiter.
Solange die Vaterschaft nicht festgestellt wurde, hat er weder Rechte noch Pflichten. Über den Umgang musst du dir also noch keine Gedanken machen. Du musst erst mal keinen Umgang gewähren.
Wenn er mal rechtlich der Vater ist, dann setzt ihr euch zusammen und besprecht den Umgang. Er wird einvernehmlich abgesprochen, so wie es für euch beide am besten passt. Nur wenn ihr euch nicht einigen könnt, holt ihr euch Hilfe durch Jugendamt, Mediator oder gar ein Gerichtsurteil. Er hat nichts zu bestimmen oder zu fordern - das wäre lautes Geschrei ohne jede rechtliche Grundlage.
von
Pamo
am 12.11.2023, 19:55