Pippi lotta
Habe ab dem 1.7 lohn erhalten bis Februar 2021 Habe Februar 2022 neu antrag gestellt bei über prüfung meines elterngeld bescheid könnte auffallen das ich eine Überzahlung hatte kann es jetzt noch zurück gefordert werden. Lg
Hallo, dass kann ich pauschal nicht sagen. Liebe Grüße NB
Feuerschweifin
Entweder hast du bei der Beantragung falsche Angaben gemacht oder du hast die Änderung deines Einkommens nicht unverzüglich mitgeteilt, wozu du aber verpflichtet bist. Vor allem weißt du ja sogar über die Unrechtmäßigkeit bescheid. Das ist Sozialbetrug und eine mögliche Rückzahlung ist gerade dein kleinstes Problem.
mamavonbaby
grade beim Kinderzuschlag ist es etwas komplizierter denn, es werden immer die letzten 6 Monate VOR dem Kinderzuschlag als Berechnungsgrudlage genommen....ich mach mal eine Beispielrechnenung. vom 01.01.2020-01.6.2020 hattest du kein Einkommen, weil du in Elternzeit warst. Du gehst nun ab dem 1.7.2020 wieder arbeiten. Den Antrag auf Kinderzuschlag stellst du aber auch am 1.07....da der Berechnunsgzeitraum aber 01-06.2020 ist wird dein Einkommen gar nicht beachtet und du bekommst den Kinderzuschlag zusätzlich zu deinem Einkommen (Egal wie hoch das ist). (Bewilligungszeitrum ist 6 Monate...wenn du nun also am 01.01.2021 erneut Kinderzuschlag beantragst wird es abgelehnt werden, weil du ja einkommen hast. denn diesma ist der Berchnungzeitraum 07/2020-12/2020. Es ist also durchaus möglich das die Zahlung zu Recht erfolgt ist und du keine Rückzahlung befürchten musst.
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