Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können etwas Licht ins dunkle bringen. Ich habe mit mein Mann 1 gemeinsames Kind und ich habe 1 Kind aus erster Ehe. Habe im August letztes Jahr geheiratet , dort ist dann auch der Unterhaltsvorschuss für die Große weg gefallen (Kindesvater geht nicht arbeiten) , musste dort auch ein Antrag auf Kinderzuschlag neu abgeben , die nutzen allerdings das Einkommen was wir 6 Monate davor hatten, sprich der UHV wird mit eingerechnet obwohl wir den nun ab August garnicht mehr bekommen haben. Ist das so Korrekt den es ist ja nicht gerade wenig auf was man da die ganzen 6 monate verzichten musste und anders irgendwie ausgleichen musste? Jetzt nach den 6 Monaten bekommen wir den vollen Kinderzuschlag für meine Große Vielen Dank für eine Hilfreiche Antwort und ein tollen Start ins Wochenende
von KKBibi am 01.03.2024, 11:32