Lilalali
Hallo, Ich möchte einen Antrag auf Kinderzuschlag für meine beiden Kinder stellen. Mein Mann ist momentan der Alleinverdiener und zahlt Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe, welcher nicht in unserem Haushalt lebt. Werden diese Unterhaltszahlungen bei der Höhe des Einkommens meines Mannes berücksichtigt? Genauer erklärt wird immer nur, dass Kinder, die Unterhalt erhalten diesen als Einkommen angeben müssen. Jedoch nicht, ob dieser beim Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen wird. Ich hoffe sie verstehen meine Frage! Vielen Dank und liebe Grüße! Lila
Hallo, ja, wenn der Anspruch tituliert o not. beurkundet ist. Liebe Grüße NB
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